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Rat für Kulturelle Bildung: Stellungnahme und Appell zum "Starke-Familien-Gesetz"

Die Länder werden in den kommenden Wochen im Bundesrat den Gesetzentwurf der Bundesregierung für das „Starke-Familien-Gesetz“ (StaFamG) beraten. Dabei eröffnen Verwaltungsvereinfachungen neue Möglichkeiten für die Inanspruchnahme von Leistungen des „Bildungs- und Teilhabepaketes“ (BuT).

Der Rat für Kulturelle Bildung, der wiederholt kritisiert hat, dass jedes Jahr dreistellige Millionenbeträge für die Verausgabung der Leistung „Soziokulturelle Teilhabe“ nicht abgerufen werden, sieht den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt für mehr kulturelle Teilhabe, schlägt jedoch in einer Stellungnahme weitere Maßnahmen vor:

Stellungnahme des Rats für Kulturelle Bildung zum Starke-Familien-Gesetz (Link zur PDF-Datei auf der Website des Rats für Kulturelle Bildung)

Handlungsempfehlungen aus der Stellungnahme:

  • Monatlichen Beitrag von derzeit 10 Euro erhöhen und dynamisieren
  • Antragsverfahren bundesweit vereinheitlichen
  • Best-Practice-Studie zu erfolgreichen Modellen durchführen
  • Inanspruchnahme soziokultureller Teilhabe jährlich evaluieren

Die Beantragung der Leistung sei zu kompliziert, zu bürokratisch und stigmatisierend - und der Betrag deutlich zu gering, auch im Verhältnis zum Antragsaufwand. Dass viele Kinder und Jugendliche aus Familien, die unter schwierigen finanziellen Bedingungen leben, soziokulturelle Angebote kaum nutzen, sei ein nachhaltiger Schaden nicht nur für die Betroffenen, sondern für die ganze Gesellschaft.

„Bisher standen das Schulmittagessen, die Schülerbeförderung und die Hausaufgabenhilfe im Fokus der Diskussion um das BuT. Nun gilt es, endlich den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes, leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilhaben zu lassen, stärker zu beachten. Deshalb muss der Staat nachhelfen, dass sie ihre kulturellen Interessen und Fähigkeiten ausbilden können – in der Schule, aber auch in der Freizeit in den Bereichen Musik, Theater, Kunst oder Literatur“, so Prof. Eckart Liebau, Vorsitzender des Rates für Kulturelle Bildung.

https://www.rat-kulturelle-bildung.de/