Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat die Bezirksregierungen angewiesen, in diesem Schuljahr keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr zu genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten abzusagen. Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.
Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 24. März 2020.