Die Stadt Köln hat für durch das Veranstaltungsverbot betroffene geförderte Kulturveranstalter und Kulturschaffende Vorsorge getroffen und neue Regelungen für die diesjährige Kulturförderung eingeführt:
1. Bereits bewilligte Förderungen werden nicht deshalb zurückgefordert, weil Veranstaltungen und Projekte wegen der Corona-Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen. Entstandene und unvermeidbare Kosten und Ausgaben werden als zuwendungsfähig anerkannt, auch wenn die geförderten Veranstaltungen oder Projekte nicht oder nur teilweise durchgeführt werden konnten. Das Kulturamt schließt sich einer neuen Regelung des Landes NRW an und wird bei Bewilligungen in Teilen auch Ausfallhonorare erstatten.
2. Institutionell geförderte Institutionen (Betriebskostenzuschussempfänger) werden bei Bedarf – zur Aufrechterhaltung der betrieblichen Liquidität – mit vorgezogenen Abschlagszahlungen unterstützt.
3. Zudem werden kleinere Aufstockungsbedarfe bei aktuellen Projektförderungen im Zuge der bereits laufenden Bewilligungsverfahren vom Kulturamt geprüft.
Ergänzend zu den Sofortprogrammen von Land und Bund und den oben genannten Maßnahmen im Bereich der Kulturförderung bringt die Stadt Köln außerdem einen Notfallfonds zur Struktursicherung von freien Kulturinstitutionen bei Corona-bedingten Krisensituationen auf den Weg. Dieser soll greifen, wenn die sonstigen Unterstützungsleistungen zur Stabilisierung der freien Kultur nicht ausreichen sollten. In den Fonds fließen städtische Mittel in Höhe von drei Millionen Euro.
Der Notfallfonds ist als städtisches Soforthilfeprogramm aufgelegt, das sich an geförderte freie Kultur-Betriebe und Kultur-Vereine richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten.
Zusätzlich zum Notfallfonds für die geförderte freie Kulturszene entwickelt die Wirtschaftsförderung zusammen mit der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH eine Nothilfe zur Förderung der ebenfalls existentiell betroffenen Clubkultur.