Bis zum 29.01.2021 können sich Kölner Musikerinnen und Musiker, Produzenten, Labels, etc. zur anteiligen Förderung ihrer Vorhaben in 2021 bewerben. Wichtig ist bei Produktionen der künstlerisch-kulturelle Aspekt, also die Begründung des Förderbedarfs aus inhaltlichen Entscheidungen heraus (z.B. „wollen Gastmusikerin XYZ für die Songs des Albums einladen“ oder „wollten schon immer mit Produzent X / in Studio Y aufnehmen“ etc.). Bei der Produktionsförderung geht es um die Entstehung physischer Tonträger. Digitalveröffentlichungen oder reine Promotion-Maßnahmen können nicht gefördert werden. Für den „Cologne Music Export“ gilt keine Schlussfrist, die Förderungen werden nach dem Windhund-Prinzip vergeben und können fortlaufend in 2021 beantragt werden.
Alle Infos finden sich auf der unten angegebenen Website unter dem Menüpunkt „Förderung von Produktionen und Sonderprojekten & Cologne Music Export“.
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/popkultur