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Stadt Köln schreibt Förderung von Produktionen und Sonderprojekten sowie den Cologne Music Export aus

Bis zum 29.01.2021 können sich Kölner Musikerinnen und Musiker, Produzenten, Labels, etc. zur anteiligen Förderung ihrer Vorhaben in 2021 bewerben. Wichtig ist bei Produktionen der künstlerisch-kulturelle Aspekt, also die Begründung des Förderbedarfs aus inhaltlichen Entscheidungen heraus (z.B. „wollen Gastmusikerin XYZ für die Songs des Albums einladen“ oder „wollten schon immer mit Produzent X / in Studio Y aufnehmen“ etc.). Bei der Produktionsförderung geht es um die Entstehung physischer Tonträger. Digitalveröffentlichungen oder reine Promotion-Maßnahmen können nicht gefördert werden. Für den „Cologne Music Export“ gilt keine Schlussfrist, die Förderungen werden nach dem Windhund-Prinzip vergeben und können fortlaufend in 2021 beantragt werden.

Alle Infos finden sich auf der unten angegebenen Website unter dem Menüpunkt „Förderung von Produktionen und Sonderprojekten & Cologne Music Export“.

http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/popkultur