Navigation für Screenreader Zur Hauptnavigation springen | Zum Seiteninhalt springen | Zur Meta-Navigation springen | Zur Suche springen | Zur Fuß-Navigation springen

Stipendienprogramm der Staatsministerin für Kultur und Medien aufgestockt

Die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters stellt zusätzliche Fördermittel in Höhe von rund 52 Mio. € für Stipendien bereit. Dies gilt für die Jahre 2020/2021, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet: „Die Erhöhung der Stipendien für die Jahre 2020 und 2021 um 43,5 Millionen Euro ist unsere Antwort auf die schwierige Situation der Soloselbstständigen in der Corona-Krise“, sagte Staatsministerin Grütters der Zeitung. Die Stipendien betrügen in der Regel mehr als 1000 Euro im Monat.

Corona-bedingt aufgestockt werden unter anderem der Fonds Darstellende Künste e. V. für freischaffende Einzelkünstler, das Stipendienprogramm Musikfonds e. V. für Komponisten, Musikerinnen und Klangkünstler, der Dachverband Tanz e. V. für solo-selbstständige Choreografinnen, Tänzer und Produzentinnen, und die Stiftung Kunstfonds für bildende Künstler und kunstvermittelnde Einrichtungen. 

Die Informationen zum Verfahren des Musikfonds liegen jetzt vor unter www.musikfonds.de/foerderung.

Die Stipendien des Musikfonds können für einen Zeitraum von sechs Monaten mit einem einmaligen Betrag von 6.000 EUR vergeben werden. Sie sollen Künstlerinnen und Künstlern der aktuellen Musikszene ermöglichen, Ideen für Musik in der Zeit während und nach der durch die Corona-Pandemie bedingten Einschränkungen zu entwickeln. Das können beispielsweise Recherchearbeiten sein, Konzepte für Musik sowohl im digitalen als auch im öffentlichen Raum, Kompositionsvorhaben ebenso wie Vorhaben zur Weiterentwicklung der individuellen Klangsprache sowie zur Produktion von medialen Inhalten. Gefördert wird die künstlerische Arbeit an neuen Projektvorhaben. Grundsätzlich werden keine Auslands- oder Wissenschaftsstipendien gefördert. Antragsberechtigt sind alle überwiegend freischaffende Komponistinnen und Komponisten, Musikerinnen und Musiker, Klangkünstlerinnen und -künstler sowie Musikperformerinnen und -performer der aktuellen Musikszene, die ihren Hauptwohnsitz spätestens seit dem 11. März 2020 in Deutschland haben. Studierende sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Anträge können vom 03.08. bis zum 16.08.202024.00 Uhr MESZ gestellt werden.

Seitens der Bundestagsfraktion der Grünen kritisierte Erhard Grundl die Aussage der Staatsministerin, dass „vor allem Stipendien die Kreativen zur produktiven künstlerischen Tätigkeit motivieren" als „Schlag ins Gesicht für die Soloselbständigen". Die Grünen fordern ein Existenzgeld von 1.200 Euro monatlich für Soloselbständige und freie Kulturschaffende, mindestens für die Dauer der Krise, und insbesondere für die, die noch immer von Auftrittsverboten betroffen sind und zukünftig sein werden. Damit könnten auch die Lebenshaltungskosten gedeckt werden.