In einer Sondersitzung haben die Delegierten im Landesmusikrat NRW in der vergangenen Nacht den Verband der Signalkomponisten in Nordrhein-Westfalen (VSK NRW) in den Dachverband aufgenommen. Der Verband hatte dringenden Handlungsbedarf geltend gemacht, dem die Delegierten mit der Sondersitzung Rechnung trugen. Der 56. Mitgliedsverband des Landesmusikrats NRW bringt 77 Komponistinnen und Komponisten von Audio-Signalen und -Signets in öffentlichen Einrichtungen - überwiegend Flughäfen, Bahnhöfe, Straßenbahnen und Züge - in das Netzwerk nordrhein-westfälischer Musikverbände ein.
Kurt Oswald, Vorsitzender des VSK NRW, freute sich über das herzliche Willkommen seitens der Delegierten: "Wir Signalkomponisten haben uns lange Zeit von den Musikverbänden und der Kulturpolitik nicht richtig anerkannt gefühlt. Die Aufnahme in den Landesmusikrat NRW sehen wir als verdientes Zeichen der Wertschätzung."
Henner Rumpfstedt, Vizepräsident des Landesmusikrats NRW, kann die Begeisterung teilen: "Die Signalkomponistinnen und -komponisten leisten einen wichtigen Beitrag für die Musikalisierung des Alltags. Wir schätzen ihre Kreativität und die klare Gesellschaftsbezogenheit ihrer Arbeit."
Der Verband bringt aber auch Probleme mit ein, die der Dachverband lösen will: "Viele von uns fühlen sich betrogen," erläutert Kurt Oswald, "mit viel Mühe und monatelanger kompositorischer Arbeit haben sie Werke für eine Uraufführung etwa im Terminal eines Flughafens ausgearbeitet. Doch nach der Premiere hat der Flughafen sie einfach weitere Male abgespielt, ohne dass die Schöpfer entgolten wurden." "Meine viertönige Fanfare von 2006 ist nach der Uraufführung im Terminal D des Kölner Flughafens viele weitere Male gespielt worden, ohne dass mir die Auftraggeber dies vorher gesagt hatten," beschwert sich ein Mitglied, das nicht genannt werden möchte. "Noch im Januar diesen Jahres berichtete mir ein Freund, dass er die Fanfare in Terminal D vor einer Ansage gehört habe und zwar alle vier Töne."
Der Landesmusikrat NRW will das Problem der Wiederholungstantiemen auch mit der Verwertungsgesellschaft GEMA diskutieren. Auch urheberrechtliche Probleme liegen an, fallen doch alle Schöpfungen der Verbandsmitglieder in den Bereich des freien Zitatsrechts nach § 51 UrhG. Die längste Komposition eines Verbandsmitglieds dauert mit sieben Tönen 2,2 Sekunden.