Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW hat weitere Einzelheiten zum Kulturstärkungsfonds bekannt gegeben, der in der Corona-Krise Kultureinrichtungen helfen soll. Ziel des Kulturstärkungsfonds ist es, Kunst und Kultur im Land wieder erlebbar zu machen und Kultureinrichtungen bei der Durchführung ihrer Kulturprogramme unter den erschwerten Bedingungen der Corona-Pandemie zu unterstützen – auch wenn sich der Betrieb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten noch nicht rechnen sollte.
Insgesamt stehen dafür Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro zur Verfügung, die das Bundesprogramm „Neustart Kultur“ ergänzen. Es sind drei Tranchen vorgesehen: 60 Millionen Euro gehen an die vom Land oder den Kommunen getragenen Einrichtungen, die im Wesentlichen öffentlich und institutionell gefördert werden, etwa Stadttheater oder kommunale Museen. 15 Millionen Euro stehen für öffentlich geförderte freie bzw. private Kultureinrichtungen u.a. die soziokulturellen Zentren und ähnliche frei-gemeinnützige Einrichtungen sowie Festivals bereit. Weitere fünf Millionen Euro kommen dem gemeinnützigen Bereich zu Gute, also ehrenamtlich getragenen Vereinen wie Amateurtheatern, Freilichtbühnen und Kunstvereinen.
Informationen zu den Förderanträgen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Einrichtungsträger bei den zuständigen Bezirksregierungen.
Die soziokulturellen Zentren wenden sich an die Geschäftsstelle der Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren Nordrhein-Westfalen.
Ansprechpartner für die Freie Szene sind das Landesbüro Freie Darstellende Künste sowie das Landesbüro Tanz.
Fragen zum Kulturstärkungsfonds per Mail an nrw-kulturstaerkungsfonds@mkw.nrw.de