Positionspapier von unisono – Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V.
unisono hat auf einer online-Medienkonferenz ein Positionspapier mit dem Titel #WirSindKulturauftrag vorgestellt. Damit positioniert der Verband die Rundfunkklangkörper in der Debatte um Auftrag und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.
„In den vergangenen Monaten haben wir in politischen Debatten viel Desinformation und Halbwissen zur Rolle und den Kosten für die Musik-Ensembles in der ARD wahrgenommen“, sagt unisono-Geschäftsführer Gerald Mertens. „Daher haben wir in Kooperation mit Vertretern aller Ensembles wichtige Fakten, Alleinstellungsmerkmale und herausragende kulturelle Aktivitäten zusammengetragen. Fakt ist: Vom monatlichen Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro entfallen nur 0,41 Euro auf die Klangkörper; das entspricht einem Anteil von etwa 2,2 Prozent. Klangkörper taugen daher nicht als mögliche „Bauernopfer“ weiterer Einschnitte“.
Mertens weiter: „Allein die zwölf Orchester in der ARD und der roc haben in den vergangenen 30 Jahren durch Fusionen und Verkleinerungen bereits rund 26 Prozent ihrer Planstellen verloren. Sie leisten im Kultur-Programm und in ihrem jeweiligen Sendegebiet mit zahlreichen Auftritten und Projekten auf höchstem qualitativen Niveau eine unverzichtbare Musik- und Kulturvermittlung; gerade auch dort, wo es keine kommunalen Orchester und Theater gibt. Diese regionale Vielfalt gilt es zu erhalten. Wir sehen die Klangkörper und ihre Mitglieder als authentische und sympathische Markenbotschafter der Rundfunkanstalten. Unser Fazit daher: Die Klangkörper des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stehen im Zentrum des Kulturauftrags. Kurz gefasst: Wir sind Kulturauftrag!“
Hintergrund: Sieben ARD-Anstalten (NDR, MDR, WDR, HR, SWR, SR und BR) tragen zehn professionelle Orchester, fünf Chöre und vier Bigbands; die Rundfunk-Orchester- und -Chöre GmbH Berlin (roc) mit den Gesellschaftern Bund, Land Berlin, RBB und Deutschlandradio trägt zwei Orchester und zwei Chöre.
(Pressemitteilung unisono – Deutsche Musik- und Orchestervereinigung e.V. vom 24.5.2023)