Wie können zugewanderte Musikerinnen und Musiker musikpädagogisch tätig sein? Woher können Sie eine Anerkennung bekommen? Der von der Landesmusikakademie NRW und der Hochschule für Musik und Tanz Köln verantwortete Lehrgang verschafft hier Abhilfe. Im Lehrgang werden pädagogische Fähigkeiten, musiktheoretische Kenntnisse, Einblick in musikpädagogische Strukturen und Selbstmanagement-Kenntnisse vermittelt.
Eingeladen sind in Deutschland lebende künstlerisch aktive Musiker und Musikerinnen aus dem afrikanischen, asiatischen, lateinamerikanischen und orientalischen Kulturraum, unabhängig von ihrem jeweiligen Instrument. Der Lehrgang richtet sich vornehmlich an Musiker*innen, die ein Instrument spielen, das nicht in Deutschland studiert werden kann. Nach einem Aufnahmeverfahren können bis zu 20 Teilnehmende aufgenommen werden, Sängerinnen und Sänger können nicht berücksichtigt werden.
Anmeldeschluss ist der 10. Juli 2019, Anmeldungen sind unter www.landesmusikakademie-nrw.de möglich. Zusätzlich sind eine Biografie, ein Motivationsschreiben und ein Video mit eigenem Solospiel einzureichen. Nach einer Vorauswahl durch ein Gremium von Dozenten werden Bewerber*innen zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch am 30. August 2019 eingeladen.
Der Lehrgang dauert vom 20. September 2019 bis 26. Juni 2020 und findet zweiwöchentlich am Freitagnachmittag in der HfMT in Köln oder Wuppertal sowie an drei Wochenenden an der Landesmusikakademie NRW in Heek (Münsterland) statt. Im Vordergrund stehen die Fächer Musikpädagogik, Musiklehre und Selbstmanagement.
Ein Video informiert auf https://www.youtube.com/watch?v=34J_1O-4AX0&t=15s.
Voraussetzung für die Teilnahme sind eine langjährige Praxis auf professionellem künstlerischen Niveau, pädagogische Vorerfahrung und gute Deutschkenntnisse. Es entstehen nur Kosten für Unterkunft und Verpflegung für die Intensivwochenenden, ansonsten ist der Lehrgang kostenlos. Auf Antrag können auch diese Kosten erlassen werden.
Veranstalter des Lehrgangs ist die Landesmusikakademie NRW in Kooperation mit der Hochschule für Musik und Tanz Köln und dem Landesverband der Musikschulen in NRW. Der Lehrgang wird durch die Förderung des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW ermöglicht.