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Aus dem Kulturgesetzbuch für das Land Nordrhein-Westfalen:

Nachhaltigkeit
Auch das Thema Nachhaltigkeit nehmen wir entsprechend seiner gesellschaftlichen Bedeutung erstmalig gesetzlich auf und positionieren es neu (§ 11), und zwar in seiner dreifachen Dimension: ökologisch, wirtschaftlich und sozial.
Kultureinrichtungen sollen auf ihren ökologischen Fußabdruck achten: Das trifft sowohl fürs Bauen als auch für die Durchführung von Veranstaltungen oder den internationalen Austausch zu. Auch die Kulturförderung selbst sollte nachhaltig sein.

§ 11 Nachhaltigkeit
(1) Aspekte der Nachhaltigkeit sollen bei der Kulturförderung berücksichtigt werden. Dabei sind die sozialen, ökologischen und ökonomischen Auswirkungen in ihrer jeweiligen Bedeutung für die Kultur zu beachten. Kosten für nachhaltige Maßnahmen sowie Kompensationszahlungen zum Klimaschutz sind grundsätzlich förderfähig.
(2) Soziale Nachhaltigkeit muss insbesondere über kulturelle Bildung und Konzepte zur Teilhabe und Diversität gesichert werden.
(3) Ökologische Fragestellungen sind gleichermaßen beim Betrieb von Kultureinrichtungen, der Durchführung von Veranstaltungen, dem internationalen Kulturaustausch sowie in der Kulturförderung zu berücksichtigen, um diese möglichst klimaneutral auszugestalten.
(4) Die Kulturförderung des Landes soll zudem die ökonomischen Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler, Gruppen, Projekte und Institutionen verbessern und einen Beitrag zu mehr materieller Absicherung im Kulturbereich leisten.

https://www.mkw.nrw/system/files/media/document/file/mkw_nrw_kulturgesetzbuch.pdf