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Plattform des Kulturrats NRW "Kultur hilft Kultur"

Der Kulturrat NRW führt als Dachverband der nordrhein-westfälischen Kulturverbände zentrale Programme für Geflüchtete aus Anlass des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch. Aktuell schreibt der Kulturrat Patenschaften aus. Der Kulturrat NRW unterstützt die individuellen Patenschaften und das ehrenamtliche Engagement hiesiger Kulturschaffender mit Aufwandsentschädigungen in Höhe von insgesamt 1.500 Euro pro Patenschaft für die Dauer von fünf Monaten in der Zeit von September 2023 bis Januar 2024. Die inhaltliche Ausgestaltung der Patenschaft obliegt der antragstellenden Person. Im Rahmen der Bewerbung muss ein Motivationsschreiben vorgelegt werden.

Die Patenschaften können zum Beispiel folgendes Engagement beinhalten:

  • Künstlerische Kooperationen, die ggf. in (gemeinsamen) Ausstellungen, Konzerten, Lesungen oder anderen Events münden
  • Mitnutzung von Ateliers, Studios oder Proberäumen
  • Begleitung bei Events und Vernetzung mit Gesprächspartner*innen und Multiplikator*innen aus dem Kultursektor
  • Unterstützung bei Anträgen und Vermittlung von Wissen über die Förderlandschaft und Existenzgründung in NRW
  • Vermittlung von Arbeitsmöglichkeiten oder Unterstützung in Bewerbungsprozessen
  • Begleitung bei Behördengängen und/oder Wohnungssuche

Ziel des Programms ist es, Künstler*innen, die aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine geflüchtet sind, zu ermöglichen, erste berufliche Kontakte in der Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens zu knüpfen. Auch Kulturschaffende, die keinen ukrainischen Pass besitzen, deren Lebens- und Arbeitsmittelpunkt vor Ausbruch des Kriegs in der Ukraine lag, sind antragsberechtigt. Neben Patenschaften mit ukrainischen Kulturschaffenden öffnet der Kulturrat NRW das Programm 2023 auch für Künstler*innen, die aufgrund ihrer kritischen Haltung gegenüber dem russischen oder belarusischen Regime Repressionen ausgesetzt waren und nach NRW geflohen sind.

Die antragstellende Person erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.500 Euro, die zu Beginn des Förderzeitraums ausgezahlt wird. Der Erhalt dieses Betrags wird vom Empfänger per Brief quittiert. Die Patin/der Pate verpflichtet sich, wirtschaftlich zu haushalten, den Betrag gewissenhaft zu verwalten und ausschließlich für die in der Bewerbung vorgeschlagenen Zwecke zu verwenden.

Die Aufwandsentschädigung kann zum Beispiel eingesetzt werden für:

  • Fahrtkosten/Eintrittskarten (Museum, Konzerte, etc.) für beide Parteien
  • Fortbildungen oder Workshops für beide Parteien gemeinsam oder ausschließlich für die geflüchtete Person
  • Reisekosten zu Zwecken der bundesweiten Vernetzung (nach NRW Landesreisekostengesetz)
  • Druckkosten/Versandkosten für Bewerbungen oder Werbung (Flyer, etc.)
  • Besorgung von Arbeitsmaterialien (Farbe, Noten, etc.)
  • Miete (kein Kauf!) von technischem Equipment (Filmbearbeitungsprogramme, Kameras, Werkzeug, etc.)
  • Raummiete für Studios, Proberäume oder Veranstaltungsorte
  • Organisation von Veranstaltungen: Ausstellungseröffnungen, Pressematerial, etc.

Die Antragfrist endet am 16.07.2023, 23.59 Uhr.

Eine Informationssammlung für Geflüchtete wird gerade überarbeitet. In Kürze finden Sie auf kultur-hilft-kultur.de/informationssammlung/ aktualisierte Inhalte. Auch ein Portal mit Angeboten an Geflüchtete wird überarbeitet, kultur-hilft-kultur.de/anzeigen/.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an den Kulturrat NRW e.V. unter kultur-hilft-kultur@kulturrat-nrw.de

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Kulturrat NRW / Parkgürtel 24 / 50823 Köln
E-Mail:  c.rojashauser-kulturrat-nrw.de
Telefon: +49 (0)221 – 178-3031

Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Plattform zur Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine "Kultur hilft Kultur":
Створення платформи «Культура підтриує культуру»:

https://kulturrat-nrw.de/kultur-hilft-kultur/