Jedes Jahr vergibt der Landesmusikrat NRW durch mehrere Fachjurys Förderungen in die verschiedensten Bereiche der Amateurmusik. Der Förderkanon reicht von Kinder- und Jugendprojekten über klassische Konzerte bis hin zu Pop-Festivals. Hervorzuheben sind die neueren Förderbereiche für interkulturelle Projekte und die Förderung von Kompositions- und Arrangement-Aufträgen. Grundsätzlich antragsberechtig sind in NRW ansässige Vereine und Gruppen sowie kirchliche Ensembles und Einzelpersonen. Die geförderten Maßnahmen müssen in NRW stattfinden. Für das kommende Jahr beantragte Projekte dürfen frühestens im März 2022 beginnen und müssen bis Dezember 2022 abgeschlossen sein. Anträge müssen bis 31. Oktober 2021 postalisch beim Landesmusikrat NRW eingegangen sein.
Als Zusatzangebot bietet der Landesmusikrat NRW in diesem Jahr offene Fördersprechstunden an, bei denen das Antragsverfahren erklärt wird und die Möglichkeit besteht, Fragen zu stellen. Folgende Termine werden im Oktober jeweils von 17-18 Uhr noch angeboten:
Do, 14.10.2021
Mi, 20.10.2021
Mo, 25.10.2021
Genaue Details zur Antragstellung und den Kriterien zur Fördervergabe sowie der offenen Fördersprechstunde finden Sie unter: https://www.lmr-nrw.de/foerderung/laienmusik