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Appelle an die Ministerpräsidentenkonferenz: Deutscher Musikrat und WDR-Rundfunkrat zur vorgeschlagenen Beitragssenkung

Das Präsidium des Deutschen Musikrates hat in seiner letzten Sitzung folgenden Beschluss einstimmig verabschiedet: „Die zurückgestellten Mittel aus den Überschüssen der Haushaltsabgabe sollen zur Stärkung und innovativen Weiterentwicklung des Kulturauftrages zweckgebunden verwendet werden.“

Prof. Christian Höppner, Generalsekretär des Deutschen Musikrates: „Der Deutsche Musikrat appelliert an die Ministerpräsidenten der Länder, dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk die notwendige Rückendeckung für seine strukturelle und innovative Weiterentwicklung zu geben. Gerade angesichts der öffentlichen Diskussionslage zur Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und der Chancen wie Herausforderungen im digitalen Zeitalter, ist ein politisches Signal zur Stärkung und innovativen Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend notwendig.“

„Die erwogene Rückzahlung des von der KEF konstatierten Minimalüberschusses wäre auch im Hinblick auf die Bedarfslage in den Folgejahren kontraproduktiv. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht für Glaubwürdigkeit und ist noch ein Eckpfeiler unserer Kulturellen Vielfalt. Im Hinblick auf Zugangsoffenheit und Erreichbarkeit für breite Bevölkerungsschichten besteht die Notwendigkeit einer verstärkten Priorisierung des Kulturauftrages und der Vermittlung der Kulturellen Vielfalt in ihrer ganzen Bandbreite.“

Am 31. Mai hat sich der Rundfunkrat des WDR mit der Frage befasst und nachdrücklich dafür plädiert, die von der KEF ermittelten Mehrbeträge als Rücklage zu thesaurieren, die die Rundfunkanstalten bis zum nächsten KEF-Bericht nicht ausgeben dürfen. Bis dahin seien möglicherweise weitere Klärungen erfolgt, die zeigen, ob der von den Landesrundfunkanstalten angemeldete, aber von der KEF nicht berücksichtigte Mehrbedarf entstanden ist und dann mit der Rücklage verrechnet werden könne.

Die Resolution des Rundfunkrats im Wortlaut steht unten zum Download bereit.