Im Rahmen der Amateurmusikförderung werden kulturell und inklusiv vielfältige Musikprojekte mit geflüchteten Musiker:innen und Musikinteressierten 2025 ausgeschrieben.
Zur erfolgreichen Integration geflüchteter Menschen in die Gesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist u.a. eine kontinuierliche und barrierefrei ausgerichtete Kulturarbeit erforderlich. Der Landesmusikrat NRW unterstützt kulturelle und inklusive Vielfalt bei Musikprojekten mit geflüchteten Menschen aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW. Um nachhaltige Wirkungen zu ermöglichen, sollten sich die Förderprojekte über den Zeitraum 01.05.2025 bis 31.12.2025 erstrecken.
Eine Kooperation mit Multiplikator:innen, Partner:innen der Flüchtlingsarbeit sowie Migrant:innenselbstorganisationen wird vorausgesetzt. Eine gendergerechte und divers gestaltete Auswahl der Mitwirkenden ist wünschenswert. Eine Erhöhung des Anteils von geflüchteten Musiker:innen in Leitungsfunktionen wird ausdrücklich angestrebt. Geflüchtete Musiker:innen werden bei gleicher Qualifikation besonders berücksichtigt.
Folgende Ziele sollen durch die inklusive Projektarbeit erreicht werden:
- Zugang in das nordrhein-westfälische Musikleben und in musikalische Netzwerke
- musikalische Talentförderung von Amateurmusiker:innen
- Ensemblebildung unter mehrheitlicher Beteiligung von Amateurmusiker:innen
- Sprachförderung durch niedrigschwellige Ansätze mit Gesang und Musik
- Plattformen für individuelle musikalische Artikulationen
- Sichtbarmachen von Ensembles und Bands durch Auftritte sowie gezielte Öffentlichkeitsarbeit
Informationen zur Antragstellung s. in der beigefügten Ausschreibung sowie hier.
Antragsfrist ist der 12. März 2025.