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Ausschreibung Landesjugendchor NRW

Der Chorverband NRW und der Landesmusikrat NRW suchen Sängerinnen und Sänger zwischen 16 und 26 Jahren, die sich im neu aufgestellten Landesjugendchor NRW engagieren möchten. Der Chor, unter der Leitung von Prof. Robert Göstl (ab 2020 künstlerische Doppelspitze gemeinsam mit Prof. Erik Sohn) bearbeitet in Arbeitsphasen ein Repertoire zwischen Alter Musik, Neuer Musik, Jazz und Pop. In einer ersten Phase 2019/2020 erarbeitet er ein Programm „Beziehungsweisen“ zum Thema Liebe/Beziehung aus Romantik und 20. Jahrhundert. Neben Madrigalen von Monteverdi und Gesualdo werden auch JazzStandards zu diesem Thema einstudiert.

Der Chor trifft sich zu drei bis fünf Wochenendarbeitsphasen pro Jahr, von denen eine um ein bis drei Tage verlängert werden kann. Jede Arbeitsphase mündet in einem öffentlichen Konzert, Ende der ersten Arbeitsphase bildet ein kleines Werkstattkonzert. Auslandstourneen werden angestrebt. Für jede Arbeitsphase werden Teilnehmergebühren erhoben, Unterkunft und Verpflegung werden gestellt. Die Verweildauer im Chor soll bis zu vier Jahren betragen.

Die erste Arbeitsphase findet ohne Teilnahmegebühr als Vorsingen und Get-Together von Freitag, dem 18. Oktober, 14 Uhr, bis Sonntag, 20. Oktober 2019, 17 Uhr, beim Chorverband NRW in Dortmund statt. Details werden noch bekannt gegeben.

Der Landesjugendchor zählt zu den Landesjugendensembles und versteht sich unter anderem als Anschlussförderung für Preisträger des Wettbewerbs Jugend musiziert NRW. Auch andere interessierte Sängerinnen und Sänger können sich bewerben. Ein Vorsingen zur Aufnahme in den Landesjugendchor ist in jedem Fall verpflichtend. Das Vorsingen findet vor mindestens 2 Personen statt: eine Person aus der Doppelspitze der künstlerischen Leitung, ein Stimmbildner bzw. Stimmbildnerin sowie ausgewählte nordrheinwestfälische Chorleiter. In jedem Fall folgt dem Vorsingen eine Beratung der Kandidatin bzw. des Kandidaten. Inhalt des Vorsingens: Frei gewähltes Lied/Arie, unbegleitetes Volkslied/Choral sowie Hörübungen.

Als begleitende Maßnahmen bieten die Träger den Chormitgliedern bis zu sechs dezentrale Stimmbildungseinheiten jährlich für jedes Chormitglied außerhalb der Arbeitsphasen an sowie Schulungswochenenden für Blattsingen, Chorassistenz und Chorleitung im jährlichen Wechsel. Die Chormitglieder sollen sowohl in organisatorische als auch musikalische Prozesse des Landesjugendchors einbezogen werden.

Interessenten melden sich bitte bis zum 20.9.2019 mit einem Kurzprofil unter Angabe der Chorerfahrung bei Dorothee Fontein, Geschäftsführerin des Chorverbands NRW, Brückstr. 45, 44135 Dortmund, dorothee.fontein@cvnrw.de, Tel. 0231-545056-0. Kooperationspartner der beiden Träger ist die Hochschule für Musik und Tanz Köln, Förderer das Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.

Regina van Dinther, Präsidentin des Chorverbands NRW

Reinhard Knoll, Präsident des Landesmusikrats NRW