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Ausschreibung von Creole NRW 2024, Wettbewerb der kulturellen Vielfalt

Ausschreibung für den Wettbewerb »creole  NRW 2024«

Call for Entries!

creole – der einzigartige Wettbewerb für Musik der kulturellen Vielfalt – lädt Bands und Ensembles ein, die Musikkulturen zusammenbringen und für die kulturelle Vielfalt von heute stehen. Der Landeswettbewerb in NRW sucht Bands und Ensembles, die diese Vielfalt mit ihrem besonderen Profil bereichern.

Die beiden besten Bands erhalten ein Preisgeld in Höhe von je 1.500 Euro und werden für eine Saison in den Förderkatalog „Musikkulturen“ der Kultursekretariate aus NRW aufgenommen.

Termine

Bewerbungsfrist: 15. Juli 2024

Bekanntgabe der Vorjury-Entscheidung bis zum 21. August 2024

Wettbewerb: 27.–28. September 2024 | domicil, Dortmund

Bewerbungen an: creole@lmr-nrw.de, Auskunft erteilt Abhilash Arackal, E-Mail: creole@lmr-nrw.de, mobil 017692474105.

Wettbewerbsbedingungen

creole NRW ist ein Musikwettbewerb für die von transkulturellen Einflüssen geprägte Musik­szene. Populäre Musik aus unterschiedlichen Epochen und Regionen, mit Jazz, elektronischen Klängen, Hiphop und avantgardistischer Neuer Musik verschmolzen, wird auch in NRW in spannenden Verbindungen präsentiert.

Der Wettbewerb richtet sich an alle Gruppen, die sich in ihrer Musik der Grenzüberschreitung, transkulturellen Verknüpfung und interkulturellen Begegnung widmen. Dabei verzichtet er bewusst auf eine Trennung zwischen der Bearbeitung europäischer und außereuropäischer Musikkulturen. Der Wettbewerb sucht die Vielfalt der Musiktraditionen, gleichzeitig sucht er die Virtuosen der neuen Musiksprachen.

Teilnehmer’innen

Der Wettbewerb richtet sich altersunabhängig ausschließlich an Musikgruppen bzw. Bands, die in einer eindeutig benannten und eingespielten Besetzung auftreten. Die Musiker’innen sollen als semiprofessionelle oder professionelle Musiker’innen wirken und müssen über entspre­chen­de Konzerterfahrungen verfügen. Als Zulassungskriterien für creole NRW gelten:

· dass die Musiker’innen der sich bewerbenden Gruppen überwiegend ihren Wohnsitz in NRW haben,

· dass die Musik der Gruppen im weiten Bereich populärer Musik angesiedelt ist,

· dass sich die Gruppen eindeutig erkennbar und benennbar mit einer oder mit verschiedenen regionalen oder ethnischen Musikkulturen auseinandersetzen.

Mehrfachbewerbungen sind regelwidrig.

Ausschlusskriterien

Von der Teilnahme an creole NRW sind ausgeschlossen:

· Solist’innen und Chöre,

· Ensembles, die sich eindeutig und ausschließlich der klassischen Musik im Sinne der europäischen und außereuropäischen E-Musik zuordnen,

· Ensembles, die im Stil westlicher populärer Musik oder zeitgenössischer E-Musik ohne Verbindung zu den Besonderheiten (spezifische Instrumente, Rhythmen, Klangbilder, Stimm- und Instrumentaltechniken) regionaler bzw. ethnischer Musikkulturen arbeiten.

Bewertungskriterien

creole NRW liegen folgende Kriterien für die Bewertung der künstlerischen Leistung der Teilnehmer’innen zugrunde:

· musikalische Konzeption (Komposition, Arrangement, Stilsicherheit),

· musikalische Kreativität bzw. Originalität,

· musikalische Qualität der Umsetzung (Virtuosität der Musiker’innen, Ausgeglichenheit der Besetzung)

· Auftrittsdramaturgie, Vielschichtigkeit des Repertoires,

· Charisma der Musiker’innen, der Gruppe, Performance-Qualität, Erscheinungsbild.

Bewerbungsunterlagen

Für eine Bewerbung zu creole NRW sind folgende Unterlagen einzureichen:

· Demo mit mind. 3 und max. 5 Audiotiteln (Spielzeit mind. 15 Min) als Links (Youtube, eigene Website, Dropbox o.ä.) sowie 1 bis max. 2 Videomitschnitte eines Livekonzertes als Link (Youtube, Website, Vimeo o.ä.).

· aktuelle Fotos als jpg-Dateien (max. 2 MB) oder als Links zur Website, Dropbox o.ä.

· eine kurze Beschreibung der Gruppe und der Interpreten (Name, Alter, Instrument, musika­lische Ausbildung, frühere Projekte, Bands)

· eine Liste der bisherigen Bühnenauftritte,

· Ausführungen zum musikalischen Konzept (fachlich korrekte Beschreibung der eigenen Musik und soweit vorhanden eigener Werbetext – alles in Form von Dateien).

· Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular (als pdf-Datei einzureichen; eine beschreibbare pdf-Datei des Formulars steht hier zum Download bereit).

Das Demo oder der Showcase müssen wesentliche Charakteristika der in der Musik des Bewerbers bearbeiteten Musiktradition(en) aufweisen und die Stilistik, das Repertoire und die personelle und instrumentale Zusammensetzung der Gruppe korrekt widerspiegeln. Die Besetzung des Demos muss somit der Besetzung der Live-Performance beim Wettbewerb entsprechen.

Ablauf des NRW-Wettbewerbs

Die Bewerber’innen reichen ihre Unterlagen ein. Eine Vorjury, die mit Fachleuten der regionalen Musikszene besetzt ist, wertet die eingereichten Unterlagen aus und trifft eine Auswahl von Bewerber’innen, die zu den öffentlichen Wettbewerbskonzerten eingeladen werden. Entscheidend für die Auswahl ist, dass die ausgewählten Ensembles in den vorgelegten Video- und Tondokumenten einen semiprofessionellen oder professionellen Auftritt und gute Konzertqualität erwarten lassen. Bei der Auswahl stützt sich die Jury auf die Demos und Bewerbungsunterlagen und auf eigene Kenntnis der Szene. Wegen der Zahl der zu erwartenden Bewerber’innen besteht keine Möglichkeit des Vorspiels vor diesem Auswahlgremium.

Die Wettbewerbskonzerte

Die von der Vorjury eingeladenen Bands bekommen im Rahmen von öffentlichen Wettbewerbs­konzerten die Gelegenheit zu einem 20-minütigen Auftritt vor Publikum und vor einer über­regional besetzten Jury. Dieser Auftritt ist die Grundlage für die Wahl der Preisträger’innen durch die Wettbewerbsjury. Für den Wettbewerb berufen die Veranstalter eine überregionale Jury ein. Die Mitglieder der Jury sind renommierte, international erfahrene Expert’innen als Journalist’innen, Veranstalter’innen, Multiplikator’innen oder als Musiker’innen. Die Jury ist in ihrer Entscheidung auf Grundlage der Auswahlkriterien allein dem eigenen Urteil verpflichtet. In Wahrnehmung ihrer Aufgabe trägt sie die Verantwortung, dass als Preisträger’innen nur musikalisch auffallend gute, konzertreife Gruppen gekürt werden. Tritt in einer Abstimmung der Jury eine Patt-Situation ein, entscheidet die/der Jury-Vorsitzende. Sollten sich im Kreis der Bewerber’innen entsprechend eines allgemeinen Standards für semiprofessionelle bzw. professionelle Auftritte nicht genügend qualifizierte und preiswürdige Ensembles finden, ist die Jury in Wahrnehmung ihrer fachlichen Verantwortung frei, auch weniger als zwei Ensembles auszuwählen.

Weitere Wettbewerbsregeln

Die Zahl der Einladungen zu den Wettbewerbskonzerten ist auf zehn Bands begrenzt. Im Rah­men vergleichbarer Qualität soll die Diversität der Musiklandschaft bei der Einladung zur Teilnahme an den öffentlichen Wettbewerbskonzerten berücksichtigt werden. Der Rechtsweg ist zur Anfechtung der Entscheidung ausgeschlossen. Die Vorjury und die Jury des Wettbewerbs sind nicht verpflichtet, ihre Entscheidungen zu begründen. Über den Prozess der Entscheidungs­findung sind die Mitglieder zum Schweigen verpflichtet. Jedes einzelne Mitglied hat die in inter­ner Abstimmung getroffenen Entscheidungen der Jurys mitzutragen. Die/der Juryvor­sitzende vertritt die Entscheidungen der Jurys in der Öffentlichkeit.

Die beiden besten Bands erhalten ein Preisgeld in Höhe von je 1.500 Euro. Diese Preisträ­ger’innen werden für eine Saison in den Förderkatalog „Musikkulturen“ der Kultursekretariate aus NRW aufgenommen, aus dem die Mitgliedsstädte die Bands zu subventionierten Bedingun­gen für Konzerte buchen können (www.nrw-kultur.de/Musikkulturen).

Veranstalter

creole NRW ist eine Veranstaltung des Landesmusikrats NRW in Kooperation mit dem Kultur­büro der Stadt Dortmund und dem domicil Dortmund, in Verbindung mit den Kultursekretariaten aus NRW (Musikkulturen), gefördert vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.