Nach zwei Jahrhunderten Beethoven-Forschung sollte man meinen, wir wüssten alles über den einzigartigen Komponisten und sein Umfeld. Das ausklingende Beethoven-Jubiläum hat nicht nur Beethovens Musik, sondern auch die Erforschung seines Lebens mit neuer Intensität in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt.
Tatsächlich jedoch gibt es viele offene Fragen und in Bezug auf seine Bonner Jahre sogar gravierende Forschungslücken. Das gilt zumal für seine Verbindungen mit rheinischen Musikerinnen und Musikern. Der Zeitraum dieser spannenden Phase reicht von der spätabsolutistischen Herrschaft der letzten drei Kurfürsten bis hin ins preußische Rheinland des frühen 19. Jahrhunderts hinein.
Eine Tagung im Bonner Beethoven-Haus fragt nach dem Netzwerk, das um Beethoven im Bonner Raum bestand. Sie wirft auch Blicke auch das Repertoire der Zeit. Ein Konzert zur Tagung wird aufzeigen, welche Werke welcher Komponisten Beethovens Umgebung prägten.
In fünf Sektionen mit insgesamt 15 Vorträgen werden Referentinnen und Referenten aus Kanada, Frankreich, der Schweiz, Österreich und Deutschland die Thematik im interdisziplinären Austausch beleuchten. In Zusammenarbeit mit der Ferdinand-Ries-Gesellschaft wird ein Konzert Repertoire- und aufführungspraktische Impulse aus den Referaten zu Gehör bringen.
Die Tagung beginnt am 2. Dezember um 14 Uhr im Kammermusiksaal des Beethoven-Hauses. Ihre Fortsetzung am 3. Dezember enthält ein Konzert um 20 Uhr mit Werken von Ludwig van Beethoven, Ferdinand Ries, Johann Peter Salomon und Christian Gottlob Neefe. Sie schließt am 4. Dezember, 13:15 Uhr mit einer Abschlussdiskussion und mit der Möglichkeit, um 15 Uhr das Museum des Beethoven-Hauses zu besuchen.
Ein Tagungsbeitrag wird nicht erhoben. Anmeldung bitte bis spätestens 25. November unter anmeldung_beethoven@web.de.
Eine Tagung der Arbeitsgemeinschaft für rheinische Musikgeschichte
in Kooperation mit dem Beethoven-Haus Bonn und der Ferdinand-Ries-Gesellschaft e.V.,
2.–4.12.2021 im Beethoven-Haus Bonn,
gefördert von der Kunststiftung NRW und dem Landschaftsverband Rheinland