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Bewerbungsstart für Vereine und Verbände im Bundesfreiwilligendienst Ü27: Jetzt als Einsatzstelle Zuschüsse für Freiwillige beantragen

Der Bundesmusikverband Chor & Orchester ist seit dem 1. Januar 2025 Träger des Bundesfreiwilligendienstes für musikinteressierte Freiwillige. Ab dem 15. Januar 2025 können sich gemeinnützige Vereine, Verbände auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene und Organisationen mit musikalischem Bezug als Einsatzstelle anerkennen lassen und beim BMCO Zuschüsse beantragen.

Der Bundesfreiwilligendienst Ü27 richtet sich an engagierte Menschen über 27 Jahren, die sich in der Musikszene einbringen und die Kulturarbeit vor Ort mitgestalten möchten. Der nächstmögliche Einstieg in den Einsatzstellen ist am 1. Mai 2025 möglich.

Vorteile für Einsatzstellen und Freiwillige: 
Die Freiwilligen arbeiten für zwölf Monate in Teilzeit in den Vereinen und Verbänden und bereichern die Arbeit der Organisation durch die Unterstützung bei der Konzert- und Festivalorganisation, durch praktische Hilfe in der Verwaltung und Mitgliederbetreuung oder in der Kinder- und Jugendarbeit. Die Freiwilligen ermöglichen den Vereinen, neue Perspektiven und Ideen, frischen Wind und wertvolles Fachwissen in ihre Arbeit zu integrieren und zugleich die Belastung der ehrenamtlich und hauptamtlich tätigen Mitglieder zu verringern. Sie erhalten dafür ein monatliches Taschengeld von 280 Euro über den BMCO und sind während ihres Engagements umfassend sozialversichert. Neben einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen profitieren die Teilnehmenden von einem bundesweiten BFD-Netzwerk und einem umfangreichen Bildungsprogramm, das vom BMCO organisiert wird.

Voraussetzungen für Einsatzstellen:
Vereine und Organisationen, die sich als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst Ü27 bewerben möchten, sollten über ein Vereinsheim, Büro oder Probenraum verfügen, in dem die Freiwilligen arbeiten können. Zudem ist es wichtig, dass die Freiwilligen sinnvoll in die Organisation integriert werden und dass mindestens 25 % der Dienstzeit für den persönlichen Austausch zwischen den Verantwortlichen der Einsatzstelle und den Freiwilligen eingeplant werden. Die Einsatzstellen zahlen eine Pauschale von 80 Euro pro Monat für jeden besetzten Freiwilligenplatz an den BMCO. Diese Pauschale dient der Finanzierung der pädagogischen Begleitung und Beratung der Freiwilligen und Einsatzstellen, der Konzeption und Durchführung des Bildungsangebots und der Versicherung und Verwaltung für die Freiwilligen. Eine Bewerbung für die Anerkennung als Einsatzstelle ist nur gemeinsam mit einer freiwilligen Person möglich.

Bewerbung, Infoveranstaltung und weitere Informationen:
Ab dem 15. Januar 2025 können sich interessierte Vereine, Verbände und Organisationen hier als Einsatzstellen bewerben. Nutzen Sie unsere Infoveranstaltungen am Mittwoch, den 12.02.2025 und am Dienstag, den 18.02.2025 jeweils von 17 bis 18 Uhr über zoom, bei denen wir das Angebot ausführlich erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen. Die Links zu den zoom-Terminen finden Sie hier.  
Ausführliche Informationen zum Bundesfreiwilligendienst Ü27 finden Sie auf unserer Homepage

(Pressemitteilung des Bundesmusikverbands Chor und Orchester vom 7.2.2025)