Navigation für Screenreader Zur Hauptnavigation springen | Zum Seiteninhalt springen | Zur Meta-Navigation springen | Zur Suche springen | Zur Fuß-Navigation springen

Das Präsidium des Landesmusikrats NRW protestiert gegen den Verzicht auf Mindeststandards bei Seiteneinsteigern im Schulfach Musik

 

Pressemitteilung des Landesmusikrats NRW vom 26.11.2012:

Das Präsidium des Landesmusikrats NRW und seine Arbeitsgemeinschaft Musik in Erziehung, Ausbildung und Forschung protestieren dagegen, dass bei Nachqualifizierungen für den Schuldienst in Nordrhein-Westfalen im Fach Musik auf Mindeststandards verzichtet wird. Dem Landesmusikrat liegt ein von Ludwig Hecke, dem Staatssekretär im Ministerium für Schule und Weiterbildung, unterzeichnetes Schreiben vor, dessen Zielsetzung es ist, Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern den nebenamtlichen Einsatz im Musikunterricht an öffentlichen Schulen des Landes nach einer nur wenige Tage umfassenden fachlichen Einführung zu ermöglichen.

Ein solches Vorgehen konterkariert die 2009 vom Schulministerium selbst erlassenen Regelungen für den Seiteneinstieg ins Lehramt. Die jetzt vorgesehene wenige Tage umfassende fachliche Einführung bleibt weit unter den Standards der „Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)“ zurück, die aus Gründen dringenden Personalbedarfs in sogenannten Mangelfächern erlassen worden ist. In dieser berufsbegleitenden Ausbildung sind durchschnittlich sieben Ausbildungsstunden pro Woche über die Dauer von 24 Monaten vorgesehen. Das Präsidium sieht keine Veranlassung, neben dieser Regelung eine weitere für Absolventen kirchenmusikalischer Hochschulstudien zu erlassen, deren kirchenmusikalische Ausbildung keine auf schulischen Unterricht bezogenen fachdidaktischen Anteile enthält.

Entschieden protestiert der Landesmusikrat auch gegen die Festlegung, dass „das A-Diplom Grundlage für den Musikunterricht in allen Schulformen und Schulstufen einschließlich der Sekundarstufe II und das B-Diplom Grundlage für den Unterricht an Schulen der Sekundarstufe I und der Grundschule ist“. Die Regelung widerspricht der durch das Lehrerausbildungsgesetz 2009 erreichten Gleichwertigkeit aller Lehramtsstudiengänge mit einheitlich zehn Regelstudiensemestern. Zudem schreibt eine solche Regelung Kirchenmusikerinnen und -musikern mit A-Diplom Kompetenzen zu, die selbst grundständig ausgebildeten Schulmusikern verwehrt bleiben, nämlich Lehrbefähigungen für alle Schulformen und -stufen.

In einem Schreiben haben der Präsident des Landesmusikrats, Prof. Dr. Werner Lohmann, und der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Musik in Erziehung, Ausbildung und Forschung, Dr. Walter Lindenbaum, Staatssekretär Hecke aufgefordert, die erlassenen Regelungen zurückzunehmen, und ihre Gesprächsbereitschaft signalisiert, an der Entwicklung alternativer tragfähiger Konzepte für die Weiterbildung von Kirchenmusikerinnen und -musikern in Vorbereitung auf den Schuldienst mitzuwirken.