Zur Erfüllung des Kulturauftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bezogen auf Musik ist der Hörfunk mit seinen Kulturwellen von besonderer Bedeutung. Mit Besorgnis hat der Landesmusikrat NRW daher die Zusammenlegung von Sendestrecken der Kulturwellen im Abendprogramm zur Kenntnis genommen. Kultur findet nicht im luftleeren Raum statt, sondern vor Ort, und dies nicht nur in Köln, Düsseldorf und dem Ruhrgebiet, sondern auch in Münster, Bonn, Wuppertal und Aachen, im Sauerland und in der Eifel. Gemeinsame Sendestrecken reduzieren die Sendezeit, in der aus Regionen berichtet wird und Konzerte übertragen werden.
An der Kultur im Hörfunk haben die ARD-Anstalten dadurch bereits gespart, obwohl es um vergleichsweise kleine Summen ging und obwohl gerade der Regionalität und der Kultur im 3. Medienänderungsstaatsvertrag ein höherer Stellenwert eingeräumt wurde als bisher. Gerade Nordrhein-Westfalen hat eine besonders lebendige und dichte Kulturszene.
Sollten weitere Einsparungen notwendig werden, steht zu befürchten, dass bei den Kulturwellen des Hörfunks weiter der Rotstift angesetzt wird. Ob sich das regionale Musikleben im non-linearen digitalen Angebot behaupten kann, bleibt fraglich.
Der Landesmusikrat NRW schlägt daher vor, in § 29, Abs. 2, des Entwurfs des Reformstaatsvertrags (Medienstaatsvertrag) nach Satz 3 folgenden Passus einzufügen:
Der öffentlich-rechtliche Programmauftrag (Kultur, Bildung, Information, Beratung) der Rundfunkanstalten in den Regionen muss gewährleistet bleiben. Die Hörfunkwellen müssen den Bezug zu ihrem Sendegebiet in Berichterstattung, Produktionen und Mitschnitten wahren. Zusammenlegungen von Sendestrecken der Hörfunkwellen, etwa im Falle der Kulturwellen, dürfen nicht zu Lasten der Regionalität der betroffenen Welle gehen.
Der Landesmusikrat NRW appelliert an die Länder, einer weiteren Erosion des regionalen Kulturauftrags des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks entgegenzutreten.
Düsseldorf, 11. Oktober 2024