Die Deutsche UNESCO-Kommission und die Kultusministerkonferenz haben auf Vorschlag des Deutschen Musikrates das Instrumentale Laien- und Amateurmusizieren in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Zur Begründung heißt es u.a.: „Das Expertenkomitee würdigt Ihren Vorschlag als intergenerationelle, schichtenübergreifende und interkulturelle Kulturform. Die vielfältigen Organisationsformen sowie die weite Verbreitung sind bemerkenswert. Dies ermöglicht das Mitwirken einer breiten Trägerschaft in ländlichen wie auch urbanen Räumen, für die das Musizieren eine identitätsstiftende und integrative Funktion besitzt.“
Hierzu Prof. Martin Maria Krüger, Präsident des Deutschen Musikrates: „Die Aufnahme des Amateur- und Laienmusizierens in das ‚Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes‘ zeichnet nicht nur die bisher in der Amateur- und Laienmusikszene geleistete Arbeit aus. Sie ist auch eine wertvolle Berufungsgrundlage für die musikpolitische Arbeit des Deutschen Musikrates und seiner Mitgliedsverbände, um die Rahmenbedingungen für das Musikleben in Deutschland zu verbessern. Wir freuen uns, dass es dem Deutschen Musikrat zum zweiten Mal gelungen ist, einen wesentlichen Bestandteil unserer Kulturellen Vielfalt in das bundesweite Verzeichnis einzubringen. Die Auswahl der Expertenjury zeigt, welche bedeutende Rolle die Musik in unserer Gesellschaft spielt.“
2014 wurde auf Vorschlag des Deutschen Musikrates und des Deutschen Bühnenvereins, in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Orchestervereinigung, bereits die Deutsche Theater- und Orchesterlandschaft in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
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