Am Montagabend stellte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, zusammen mit Prof. Christian Höppner, Präsident des Deutschen Kulturrates, und Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, die Empfehlungen für eine inklusive Kultur der Öffentlichkeit vor. Sie wurden entgegengenommen von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, und von Katrin Budde, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages.
Die Empfehlungen sind das Ergebnis eines fruchtbaren, dreijährigen Austausches mit Institutionen aus dem Kultur- und Mediensektor, Expertinnen und Experten der inklusiven Kulturszene sowie Vertreterinnen und Vertretern der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen. Eine Auftaktkonferenz und vier Werkstattgespräche zielten darauf ab herauszufinden, welche Barrieren für die Teilhabe an Kunst, Kultur und Medien – trotz des teils schon intensiven Engagements einzelner Kulturinstitutionen im Bereich Inklusion – weiterhin bestehen und vor allem: wie sie beseitigt werden können. Handlungsbedarfe gibt es einerseits bei ganz Grundlegendem, wie beispielsweise dem barrierefreien Zugang zu Räumlichkeiten und Berücksichtigung bei der Programmplanung. Andererseits stellt sich die Frage, wie sich Menschen mit Behinderungen für den Arbeitsmarkt Kultur und Medien qualifizieren, dort beruflich einsteigen, etablieren und aufsteigen können.
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: „Diese Teilhabeempfehlungen für die Kultur, die wir gemeinsam mit dem Deutschen Kulturrat und vielen weiteren Expertinnen und Experten entwickelt haben, sind ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiveren Kulturlandschaft. Jetzt ist es an den Entscheidungsträgerinnen und -trägern im Bund und in den Ländern sowie in den Kultureinrichtungen selbst, diese Empfehlungen umzusetzen. Menschen mit Behinderungen haben auch bei der Teilhabe an der Kultur die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen auch – das sagt uns ganz klar Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland vor mittlerweile 15 Jahren ratifiziert hat. Dieses Jubiläum haben wir alle in diesem Jahr gefeiert – doch umgesetzt ist die UN-BRK in Deutschland noch lange nicht, auch nicht in der Kultur.“
Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats: „Die Werkstattgespräche und die Teilhabempfehlungen, die das Ergebnis dieser Gespräche sind, haben gezeigt, dass wir im Kulturbereich in Bezug auf Inklusion noch Hausaufgaben haben – ungeachtet der vielen Institutionen, die hier schon auf einem guten Weg sind. Um Barrierefreiheit in allen Bereichen der Kultur und der Kultur- und Kreativwirtschaft zu erreichen, brauchen wir aber sowohl gesetzliche Rahmenbedingungen als auch eine auskömmliche Finanzierung für die Umsetzung. Hier sind jetzt Bund, Länder und Kommunen gefragt.“
Claudia Roth, MdB und Staatsministerin für Kultur und Medien: „Inklusion ist ein Kerngedanke der Demokratie. Denn Demokratie gelingt nur unter der Bedingung, dass möglichst alle an ihr mitwirken. Das gilt im besonderen Maße auch für die Kultur. Deshalb ist es wichtig, dass Inklusion bei allen Fördermaßnahmen mitgedacht wird und die Bundesregierung zudem innovative Inklusionsprojekte im Kulturbereich fördert. Die Teilhabe aller in der Kultur sicherzustellen, ist keine leichte Aufgabe und fordert das Engagement und die Kreativität aller Beteiligten. Unser Ziel ist und bleibt eine Kultur für alle und eine Kultur von allen.“
Katrin Budde, Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags: „Die Teilhabeempfehlungen sind eine sehr wichtige und gute Grundlage für mehr Inklusion in der Kultur. Der Bund muss sich diese Empfehlungen, die die Handlungsbedarfe aufzeigen, nun zu eigen machen und mehr Inklusion in seinen Förderrichtlinien festschreiben.“
Die Teilhabeempfehlungen "Kultur braucht Inklusion – Inklusion braucht Kultur" sind hier abrufbar:
https://www.behindertenbeauftragter.de/
https://www.kulturrat.de/presse/