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Die Landesregierung schreibt den "Kulturrucksack NRW" für 2013 aus

Der Kulturrucksack NRW ist ein partnerschaftlich angelegtes Programm des Landes und der Kommunen und dient der Förderung der kulturellen Bildung an Lernorten außerhalb von Schule. Es wird als Arbeitsschwerpunkt in gemeinsamer Verantwortung von Kultur- und Jugendpolitik umgesetzt.  Zusammen mit Kommunen und Kultur- und Jugendeinrichtungen möchte die Landesregierung einen besonderen Anreiz für junge Menschen zur Beteiligung an kulturellen Aktivitäten schaffen und die Teilhabemöglichkeiten verbessern.

Mit dem Kulturrucksack NRW sollen junge Menschen die kulturelle Vielfalt des Landes kennenlernen und die Kultur- und Bildungslandschaft mit ihrer eigenen Kreativität bereichern.
Die angebotenen Veranstaltungen und Projekte sollen das Interesse der Kinder und Jugendlichen am kulturellen Leben wecken, vertiefen und ihnen die Möglichkeit geben, in allen Kunst- und Kultursparten eigenschöpferisch tätig zu werden. Das Landesprogramm lädt dazu alle 10- bis 14-Jährigen ein.

Kommunen, die sich an dem Programm beteiligen, entwickeln eigene Angebote, die für die Zielgruppe attraktiv und gut zu erreichen sind. Den konkreten Inhalt des Kulturrucksacks gestaltet jede Kommune eigenständig. Er umfasst drei Kategorien:
- bereits existierende Angebote für 10- bis 14-Jährige (ohne Finanzierung über den Kulturrucksack),
- neue oder bereits bestehende, aber deutlich weiterentwickelte Angebote, die für alle 10- bis 14-Jährigen zugänglich sind, sowie
- exklusive Angebote/Services, die von 10- bis 14-Jährigen nur mit einer Kultur-Card genutzt werden können.

Alle Angebote werden unter dem gemeinsamen Label Kulturrucksack NRW beworben. Es können z. B. einmalige Workshops, regelmäßige Kurse, besondere Besichtigungen, Events, Aufführungen, Festivals oder Ferienprogramme sein.

Ein Internetportal stellt die kommunalen Angebote den Jugendlichen und der allgemeinen Öffentlichkeit vor. Eine Koordinierungsstelle unterstützt die Kommunikation und die Vernetzung der Akteure auf Landesebene.

Alle Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen sind von der Landesregierung aufgerufen, sich an der Ausschreibung zu beteiligen. Teilnehmen können Kommunen und Zusammenschlüsse von Kommunen, in denen mindestens 3.500 Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 14 Jahren leben. Die gemeinschaftliche Bewerbung benachbarter Kommunen ist ausdrücklich erwünscht. Vor Ort sollen Rahmenbedingungen gegeben sein oder geschaffen werden, die nach allgemein gültigen Kriterien die Angebote als Teil des Programms landesweit sichtbar machen.

Bewerbungsfrist ist der 21. September. Näheres, Ausschreibung und Bewerbungsformular unter:

www.mfkjks.nrw.de/kultur/kulturrucksack-nrw-12704/