Das Kabinett der Landesregierung hat die Eckpunkte für ein Kulturfördergesetz verabschiedet und den Landtagsfraktionen zugestellt. Die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten das Gesetzesvorhaben im Sommer 2011 in Gang. Die Landesregierung entwickelte im Zuge von fünf Regionalkonferenzen in ganz NRW Leitlinien und Grundsätze eines Kulturfördergesetzes, das den Artikel 18 der Landesverfassung ausgestalten soll. Der Kulturrat NRW diskutierte im Dezember 2012 in einer gemeinsam mit dem Landtagspräsidium veranstalteten Tagung zur Kulturpolitik NRW Erwartungen an das Gesetz, dessen Entstehen er grundsätzlich begrüßt.
Die Landesregierung erarbeitete seit der Neuwahl 2012 auf Basis der Konferenzen das nun vorgestellte Eckpunktepapier. Die beiden Regierungsfraktionen setzen sich die Ziele u.a. der Hervorhebung von Kultur als Teil des Daseinsvorsorge und der Betonung, dass Kulturförderung als sogenannte „freiwillige Aufgabe“ in den Kernbereich des gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts gehört und folglich nicht einseitig zur Haushaltskonsolidierung herangezogen werden möge. Ziele sind auch die Verankerung kultureller Bildung als elementarer Teilhabepolitik, die Schaffung eines stabilen Rechtsrahmens, die Einrichtung eines Kulturförderplans und einer regelmäßigen Kulturberichterstattung und nicht zuletzt die Vereinfachung der Förderverfahren.
Den kommunalen Kulturinstitutionen gilt im Eckpunktepapier besondere Aufmerksamkeit, die Förderung der Bibliotheken wird als eigenes Handlungsfeld definiert. Die weiteren Handlungsfelder sollen die verschiedenen Sparten der Kunst und spartenübergreifende Förderthemen sein. Das Kulturleben des ländlichen Raums und die Breitenkultur werden noch nicht als Themen angesprochen.
Dem Eckpunktepapier wird im Gesetzgebungsverfahren der sogenannte Referentenentwurf folgen.