Der Landesmusikrat NRW begrüßt es, dass die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im nordrhein-westfälischen Landtag eine verbesserte Vergütung für Lehr¬beauftragte von Kunst- und Musikhochschulen in NRW beschlossen haben. Die Fraktionen beantragten 275.000 Euro für den Haushalt 2015, um die Tariferhöhung im öffentlichen Dienst nachzuvollziehen. Der Landesmusikrat NRW erwartet vom Landtag NRW, dass er den Antrag zügig noch im Dezember beschließt.
Die Lehrbeauftragten sorgen für einen wesentlichen Teil der Ausbildungsangebote der Kunst- und Musikhochschulen, an einigen Stätten stellen sie über die Hälfte der künstlerischen Lehre. Diese wichtige Arbeit muss angemessen entlohnt werden. Als Dachverband von 55 Musikverbänden in Nordrhein-Westfalen sieht der Landesmusikrat NRW überdeutlich, wie wesentlich die Angebote der Lehrbeauftragten für das künstlerische Potenzial der Musikwelt in NRW sind.
Tatsächlich aber ist die Situation der Lehrbeauftragten nach wie vor problematisch und von unsicheren und unzureichend vergüteten Beschäftigungsverhältnissen geprägt. Der Antrag der Fraktionen bedeutet einen weiteren Schritt in Richtung einer angemessenen Vergütung. Der Landesmusikrat NRW schließt sich zudem der Forderung der Deutschen Orchestervereinigung an, die Vergütung an die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst zu koppeln.
Prof. Dr. Werner Lohmann, Präsident des Landesmusikrats NRW