Die Förderung internationaler Kulturarbeit in NRW aus Landesmitteln ist zum Jahr 2013 neu zwischen Kulturministerium und NRW-Kultursekretariat Wuppertal aufgeteilt worden. Antragsteller auf Förderung und Projektinteressenten auch aus dem Musikleben sollten sich künftig nach folgenden Grundsätzen entweder an die zuständige Bezirksregierung oder direkt an das NRW-Kultursekretariat Wuppertal halten:
1. Die fünf Bezirksregierungen sind gemeinsam mit dem Land NRW seit dem 1. Januar zuständig für die Internationale Export- und Kooperationsförderung.
2. Für den Kulturaustausch/Länderschwerpunkt zeichnet das Land NRW verantwortlich.
3. Das Internationale Besucherprogramm liegt künftig in der Zuständigkeit des NRW-Kultursekretariats und wird dort erheblich ausgebaut. Für dieses Programm zuständig ist Frau Inna Goudz (<link>goudz@nrw-kultur.de).
Entsprechende Informationen hat das Kulturministerium unter <link http: www.mfkjks.nrw.de kultur themen internationale-kulturpolitik.html>www.mfkjks.nrw.de/kultur/themen/internationale-kulturpolitik.html und das NRW-Kultursekretariat unter nrw-kultur.de/internationale-kultur/foerderung/info ins Netz gestellt.