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Förderung von Produktionen und Sonderprojekten & Cologne Music Export des Kulturamts Köln

Die Förderschwerpunkte "Förderung von Produktionen und Sonderprojekten" sowie "Cologne Music Export" des Kulturamts Köln richten sich an professionelle Akteur*innen der Popkultur in Köln. Sie haben das Ziel, die künstlerische Qualität und den Popkultur-Standort Köln zu stärken. Bis zum 19.01.2025 können sich Kölner Musiker*innen, Produzent*innen, Labels, etc. zur anteiligen Förderung ihrer Vorhaben in 2025 bewerben. Wichtig ist bei Produktionen der künstlerisch-kulturelle Aspekt, also die Begründung des Förderbedarfs aus inhaltlichen Entscheidungen heraus.

Bei der Produktionsförderung geht es um die Entstehung physischer Tonträger. Digitalveröffentlichungen oder reine Promotion-Maßnahmen können nicht gefördert werden. Ebenfalls nicht gefördert werden können Releases auf Major Labels oder Vorhaben, für die kein Kölnbezug gegeben ist. Über die Förderungen von Produktionen für 2025 wird voraussichtlich Ende März 2025 entschieden.

Für den „Cologne Music Export“ gilt keine Schlussfrist, die Förderungen werden nach dem Windhund-Prinzip vergeben und können fortlaufend ab sofort und auch in 2025 beantragt werden. Alle Infos finden sich auf der Website http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/kultur/kulturfoerderung/popkultur unter dem Menüpunkt „Förderung von Produktionen und Sonderprojekten & Cologne Music Export – Jetzt für 2025 bewerben!“. Bitte auch das dort erwähnte Merkblatt unbedingt beachten. Über die Projektanträge berät das Kulturamt gemeinsam mit dem Beirat Popkultur und erarbeitet im Anschluss Empfehlungen für Förderungen, die dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Beschlussfassung vorgelegt werden.