In NRW muss Kulturpolitik einen neuen, einen deutlich stärkeren Stellenwert erhalten als bisher, und zwar gleichberechtigt zu anderen politischen Feldern. Kulturpolitik ist verfassungsrechtlich Aufgabe der Bundesländer. NRW ist das an kulturellen Aktivitäten vielfältigste Bundesland. Es muss diesen Verfassungsauftrag ernst nehmen. Trotz einiger Verbesserungen, u.a. durch das Kulturfördergesetz NRW, war Kulturpolitik Stiefkind der Landespolitik. Es bedarf eines kulturpolitischen Aufbruchs. Denjenigen, die sich kulturell engagieren, muss mehr Anerkennung entgegengebracht werden. Sie haben eine für die Zukunft der Gesellschaft unverzichtbare Aufgabe.
Im Einzelnen bedeutet das:
In der Struktur der Landesregierung muss Kulturpolitik ein stärkeres Gewicht erhalten durch eine Person, die sich voll dieser Aufgabe widmet, mit Sitz im Landeskabinett und Rederecht im Parlament. Kulturpolitik muss in die ganze Landespolitik eingebunden werden. Auch andere Ministerien, wie Finanzministerium und Innenministerium tragen kulturpolitische Verantwortung, der sie sich bisher weitgehend entzogen haben. Die Querschnittswirkung der Kultur in andere Bereiche, z.B. Städtebau ist zu aktivieren. Die öffentliche Hand sollte wieder verpflichtet werden, einen bestimmten Prozentsatz für Kunst am und im Bau auszugeben. Denkmalschutz darf nicht länger vernachlässigt werden.
Der Finanzrahmen für alte und neue Aufgaben muss deutlich ausgeweitet werden, über die heutigen 200 Mio. – ca. 27 Cent pro 100 Euro – hinaus. Eine Verdopplung der Mittel im Laufe der nächsten fünf Jahre wäre angemessen. Bürgerschaftliches Engagement sollte durch neue Finanzierungsmodelle belohnt werden. Die kulturelle Infrastruktur muss weiter ausgebaut werden.
Kulturelle Bildung ist für die Entwicklung kreativer Fähigkeiten unverzichtbar. Es darf nicht so bleiben, dass Kulturfächer als pflichtiges Schulfach an den allgemeinbildenden Schulen in NRW nur noch eingeschränkt und oft fachfremd unterrichtet werden. Die Zusatzprogramme, z.B. JEKITS, ersetzen den Schulunterricht nicht. Sie sind auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.
Es bedarf besonderer Programme zur Stärkung der kulturellen Aufgaben in den Kommunen, z.B. für Theater, Orchester, Museen. Die Kommunen müssen davor geschützt werden, kulturelle Fördermittel kürzen zu müssen.
Die individuelle Künstlerförderung ist deutlich unterfinanziert. Wir fordern ein Landesprogramm zur Förderung freischaffender und professioneller Künstlerinnen und Künstler. Kunst und Kultur brauchen Orte interkultureller Begegnung nach dem Vorbild des Spielstätten-Programms des Musikrates NRW. Die neuen Möglichkeiten der Digitalisierung sind für die Kultur zu nutzen. Die bisherigen Programme zur Integration sind fortzuführen.
Der Bundesrat sollte mit seinen Einflussmöglichkeiten auf die Bundespolitik entschiedener genutzt werden. Das gilt für die Bevorzugung von Berlin bei der Zuweisung von Bundesmitteln, wie auch im Hinblick auf kulturrelevante Bundesgesetze. Eine Revision des Kulturgutschutzgesetzes sollte angestrebt werden.
Köln, 18. Mai 2017, Gerhart Baum, Vorsitzender des Kulturrats NRW, und Reinhard Knoll, stellvertretender Vorsitzender
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Kontakt:
Bernd Franke, Geschäftsstelle Kulturrat NRW e.V.
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