Nach Einführung der Offenen Ganztagsgrundschule in NRW im Jahr 2003 gehörten der Landesmusikrat und der Landesverband der Musikschulen nach dem Landessportbund zu den ersten Institutionen, die mit den zuständigen Ressorts der Landesregierung eine Rahmenvereinbarung über außerunterrichtliche Angebote abschlossen. Im Jahr 2012 folgte vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung und des Ausbaus der Ganztagsschule eine Neufassung mit Unterzeichnung im Landtag. Die Rahmenvereinbarung enthält die Möglichkeit der jährlichen Fortschreibung.
Landesmusikrat und Landesverband der Musikschulen in NRW haben in diesem Jahr die Möglichkeit der Fortschreibung in Anspruch genommen, um genannte Bezüge zu aktualisieren – so heißt das Programm „Jedem Kind ein Instrument“ nach seiner Konzeptänderung „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ und auch die in der Vereinbarung erwähnte Erklärung der „Bildungspartner NRW“ wurde zwischenzeitlich erneuert und trägt nun einen anderen Titel. Auf Bitte weiterer im Landesmusikrat vertretener musikpädagogischen Verbände (Deutscher Tonkünstlerverband, Landesverband der freien Musikschulen NRW) wurden „andere musikpädagogische Mitgliedsverbände“ neben dem Landesverband der Musikschulen ausdrücklich benannt (vgl. Punkt 10 der überarbeiteten Fassung):
„Konzeption und Umsetzung der außerunterrichtlichen musikpädagogischen Angebote in Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten sind gemeinsame Aufgabe von Schulen, Schulträgern, Trägern des Ganztags und den Mitgliedsorganisationen des Landesmusikrates, insbesondere dem Landesverband der Musikschulen und anderen musikpädagogischen Mitgliedsverbänden.“
Partner der Rahmenvereinbarung sind das nordrhein-westfälische Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport, das Ministerium für Schule und Weiterbildung, der Landesverband der Musikschulen in NRW und der Landesmusikrat NRW als Dachverband der Musikverbände in NRW. Die Rahmenvereinbarung spricht sich für eine hohe Qualität von Musikangeboten im Ganztag aus. Möglichst alle Kinder und Jugendlichen in Ganztagsschulen und Ganztagsangeboten sollen die Gelegenheit erhalten, regelmäßige außerunterrichtliche musikpraktische Angebote wahrzunehmen.
PDF-Datei der Vereinbarung in der Fassung von 2017 unter:
<link servicedownloads musikalische-bildung>www.lmr-nrw.de/servicedownloads/musikalische-bildung/