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Friedenssong-Wettbewerb der DFG-VK Bonn-Rhein-Sieg

Ziel des Friedenssong-Wett­bewerbs 2012 ist es, Friedenslieder aktiv zu fördern. Die Mu­sik soll von Nachwuchskünstlern selbst komponiert und geschrie­ben sein. Thematisch sollten sich die Lieder mit den zahlreichen Facetten von Krieg und Frie­den auseinandersetzen. Texte in Deutsch werden besser verstan­den, grundsätzlich jedoch sind sämtliche Sprachen willkommen. Gewünscht werden Texte in der Muttersprache. Musikalisch gibt es keine Gren­zen – erlaubt ist das gesamte Spektrum der populären Musik wie zum Beispiel Folk, Soul, Pop, Rock, Alternative, Hip Hop, Techno, Liedermacher etc.

Einsendeschluss ist der 21.07.2012.

Einsendungen bitte nur als MP3, plus kurze Vorstellung der Band bzw. Interpreten mit Bild, den Liedtext, sowie bei fremdsprachi­gen Texten eine deutsche Über­setzung an: <link>bonn-rhein-sieg@dfg-vk.de. Die Teilnahme ist kostenlos.

Es werden fünf Geldpreise in Höhen zwischen 100 und 1.000 Euro vergeben.  Mit den ersten drei Gewinnern wird ein Video aufgenommen und auf YouTube veröffentlicht. Zusätzlich werden deutsch­sprachige Musikstücke auf der Friedensmusikseite www.frie­densmusik.de veröffentlicht. Am Ende der Auswahl wird es voraussichtlich am 22.09.2012 (nach dem UNO-Friedenstag) im Rahmen der Bonner Friedenstage ein öffentliches Konzert mit Gäs­ten und den besten „Friedens­songs“ geben.

 

Teilnahmebedingungen                                                                              

• Für den Friedenssong-Talent-Wettbewerb gibt es keine Altersbegrenzung.

• Es können Jugendbands, Schülerbands, Bands oder auch einzelne Songwriter etc. teilnehmen.

• Es muss sich um eigene Songs handeln. Coverversionen sind nicht zulässig.

• Die Songs müssen live reproduzierbar sein und die Musikerinnen und Musiker sollen auch diejenigen sein, die die Songs eingespielt haben.

• Das Musikstück muss GEMA-frei sein und es dürfen keine vertraglichen Bindungen zu Managementfirmen, Tonträger-Herstellern und/ oder Exklusiverträge mit Musikverlagen bestehen.

• Das Musikstück wird über die Musikseite www.friedensmusik.de der Allgemeinheit zum Anhören und Download freigegeben. Die Musik­rechte bleiben grundsätzlich beim Künstler.

Eine Veranstaltung der Deutschen Friedensgesellschaft.