2010 bot die GEMA erstmals die Vergütungssätze WR-NWSP an, u.a. in Verbindung mit einem eigens für junge Urheber entwickelten Modellprojekt zur Nachwuchsförderung in NRW. Dieses Projekt wird nach einer Probezeit nun auch 2011 in NRW und zusätzlich in Hamburg angeboten. Das Konzept richtet sich unterstützend an kommerzielle Spielstätten aus Rock, Pop und Jazz, welche in besonderem Maße aktive Nachwuchsförderung und Kulturarbeit leisten. Nach der Prüfung bestimmter Voraussetzungen können die Betreiber in den Genuss der Vergütungssätze WR-NWSP kommen.
Gegenüber den zuvor pauschal ermittelten und festen GEMA Vergütungen einer Spielstätte mit kommerziellem Hintergrund nach den Vergütungssätzen U-VK erfolgt hier eine im Hinblick auf die besondere ökonomische Situation in der Nachwuchsförderung faire, prozentuale Beteiligung der Urheber in Höhe von 6% der Umsätze aus Kartenverkäufen. Damit beteiligen sich auch die Urheber am wirtschaftlichen Risiko bei diesen Veranstaltungen.
Gegenüber der Lizenzierung nach der Härtefallnachlassregel ergibt dies einen wirtschaftlichen Vorteil von 40%. Gleichzeitig beträgt die Mindestvergütung der Vergütungssätze WR-NWSP lediglich EUR 15,00, dies bedeutet eine Ersparnis von rund 30% gegenüber den Vergütungssätzen U-VK.
Die GEMA griff damit eine Initiative des Landesmusikrats NRW auf und holte sich diesen und das Clubkombinat Hamburg zur Planung und Umsetzung des Vorhabens mit ihrer fachlichen Beratung und organisatorischen Unterstützung an ihre Seite.
Das Auswahl- und Vergabeverfahren wurde auch in Abstimmung mit dem Musikreferat der Staatskanzlei NRW entwickelt. Eine unabhängige und vom Landesmusikrat NRW bzw. vom Clubkombinat Hamburg berufene Fachjury wird unter Beteiligung der GEMA die jeweiligen Förderempfehlungen aussprechen.
Die Spielstätte, die Veranstaltungen dem neuen Tarif zuordnen möchte, reicht dazu dem Landesmusikrat bzw. dem Clubkombinat Hamburg eine Übersicht über die geplanten Veranstaltungen bis zum 28. Februar bzw. 15. Juli 2011 ein. Die Jury wird dann im Laufe des März die Empfehlungen aussprechen. Anträge, die bis zum 28. Februar 2011 eingehen, können auch rückwirkend ab 1. Januar 2011 gefördert werden.
Einsendungen bitte formlos an:
Nordrhein-Westfalen: Landesmusikrat NRW, Spielstätten/GEMA, Klever Straße 23, 40477 Düsseldorf
Hamburg: Clubkombinat Hamburg e.V., Lerchenstr. 28, 22767 Hamburg
Siehe auch www.gema.de