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GEMA vs. Google

Landesmusikräte stellen sich hinter Komponisten und Textdichter

Ein Vertrag zwischen der Verwertungsgesellschaft GEMA und der Google-Tochter YouTube über eine Pauschalvereinbarung zur Zahlung von Lizenzgebühren lief zum 31. März 2009 aus. Bislang konnten sich die Parteien nicht auf einen neuen Vertrag einigen.

Dies führt zu Einschränkungen bei der Nutzung von gestreamten Musikvideos oder Clips, die mit Musik von GEMA-Künstlern unterlegt sind. Es führt aber auch dazu, dass weiterhin Musik von deutschen Urhebern auf YouTube zu hören ist, für die kein Entgelt mehr entrichtet wird, bei denen die Urheber also geschädigt werden.

Der Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen, der Sächsische Musikrat, der Bayerische Musikrat und der Landesmusikrat Hamburg unterstützen die Forderung der Komponisten und Textdichter nach Transparenz und angemessener Vergütung seitens YouTube/Google durch die GEMA.

Der wirtschaftliche Wert einer frei zugänglichen Bereitstellung von Musikvideos im Internet und insbesondere auf YouTube bestimmt sich im Grunde nach den dort im Umfeld erzielbaren Werbeeinnahmen. Ohne die von Komponisten und Textdichtern geschaffenen musikalischen Inhalte funktioniert das Geschäftsmodell dieser Plattformen nicht.

Werden die Urheber nicht in angemessener Größenordnung an dieser Verwertung beteiligt, droht angesichts der rasanten Entwicklung der Mediennutzung eine existenzielle Schädigung der wichtigsten Säule unseres Kulturlebens, nämlich der kreativen Schöpfung der Inhalte. Dies würde im Übrigen die gesetzlich gesicherte Teilhabe der Urheber am wirtschaftlichen Potenzial ihrer Werke unterwandern.

Für den Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen
Prof. Dr. Werner Lohmann
Präsident

Für den Sächsischen Musikrat
Prof. Dr. Christoph Krummacher
Präsident

Für den Bayerischen Musikrat
Dr. Irmgard Schmid
Generalsekretärin

Für den Landesmusikrat in der Freien und Hansestadt Hamburg
Patricia Gläfcke
Geschäftsführerin