Nachdem NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft beim Kölner "Medienforum NRW" zum Zusammenhang zwischen ausgeweiteter Nutzung der Mediatheken und angepasster Vergütung erklärt hatte, dass Voraussetzung für ein Ende der 7-Tage-Regelung eine angemessene und faire Beteiligung aller Urheberinnen und Urheber sowie der Produzentinnen und Produzenten an der Verwertung sei, fordert die Initiative Urheberrecht eine angemessene Vergütung für die Nutzung von audiovisuellen und anderen Werken in den Mediatheken der Rundfunkunternehmen:
Die Initiative Urheberrecht fordert die Sendeunternehmen auf, allen UrheberInnen sowie den ausübenden KünstlerInnen die Nutzungen von Werken und Darbietungen in Mediatheken endlich angemessen, zusätzlich und vom ersten Tag an zu vergüten. Sie fordert die Politik auf, die Grundlage für eine solche angemessene Vergütung zu schaffen und für eine entsprechend ausreichende Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sorgen.
UrheberInnen und ausübende KünstlerInnen räumen den Sendern die Rechte zur Nutzung ihrer Werke und Darbietungen, ein sogenanntes Senderecht (§ 20 Urheberrechtsgesetz) ein. Grundlage dafür sind häufig Tarifverträge oder Vereinbarungen, die Gewerkschaften oder Verbände mit den Sendeunternehmen abgeschlossen haben. Die Sender nutzen seit einigen Jahren die ihnen zur Verfügung gestellten Werke und Darbietungen auch in ihren Mediatheken (§ 19a UrhG, die „öffentliche Zugänglichmachung”). Das sind Angebote im Internet, in denen diese unabhängig von Sendung und Sendetermin genutzt werden können.
Die Medienpolitik verlangt von den Sendern seit 2009 ausgewogene Vertragsbedingungen, die auch die Interessen der UrheberInnen sowie den ausübenden KünstlerInnen berücksichtigen. Neuerdings fordert sie auch die Ausdehnung des Nutzungszeitraums in Mediatheken, zum Teil auf unbestimmte Zeit. Die bisherigen Regeln sehen allerdings keine Vergütung vor, welche die aktuelle Mediathekennutzung adäquat abbildet. Eine Vergütung für die Mediathekennutzung ist im Übrigen nur dann angemessen, wenn sie ab dem ersten Tag der Nutzung erfolgt.
„Die Initiative Urheberrecht fordert die Sender auf, die Nutzungen von Werken in Mediatheken endlich angemessen und zusätzlich zum Sendehonorar zu vergüten”, erklärte Prof. Dr. Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht. „Parameter der Berechnung dieser angemessenen Vergütung müssen die Wiederholungs- und Nutzungsvergütungen im linearen Rundfunk und die territoriale Reichweite sein – national und international. Auch die Dauer der Nutzungsmöglichkeit ist zu berücksichtigen. Wir freuen uns sehr über die deutlichen Worte von Hannelore Kraft und fordern die Politik auf, ihrer Empfehlung zu folgen.”
In der Initiative Urheberrecht arbeiten über 35 Verbände und Gewerkschaften zusammen, die die Interessen von insgesamt rund 140.000 UrheberInnen und ausübenden KünstlerInnen vertreten.
Initiative Urheberrecht, Katharina Uppenbrink, Geschäftsführerin / managing director
Mohrenstraße 63, D-10117 Berlin, Tel. +49 (0) 30 2091 5807, <link>katharina.uppenbrink@urheber.info
<link http: www.urheber.info>www.urheber.info