Das Förderprogramm des Landes geht in die nächste Runde: Ab sofort können Vereine, Initiativen und Organisationen für Maßnahmen zur Verbesserung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen wieder eine Pauschale in Höhe von 2.000 Euro beantragen. Insgesamt stellt das Land 600.000 Euro zur Verfügung. Damit können bis zu 300 Schecks beispielsweise für die Anschaffung mobiler Rampen, den Einsatz von Gebärdendolmetschern, die Erstellung von Infomaterial in Leichter Sprache oder die Gestaltung barrierefreier Webseiten finanziert werden.
Gefördert werden können Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Barrierefreiheit und zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die 2023 in Nordrhein-Westfalen stattfinden.
Förderungsfähig sind beispielsweise:
- Veranstaltungen,
- Publikationen,
- Ausstellungen,
- Aktivitäten im Kontext von Digitalisierung,
- Öffentlichkeitsarbeit,
- Fortbildungen,
- Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Darunter fallen die Anschaffung von technischen Hilfen sowie personelle Unterstützung zur barrierefreien Kommunikation.
Weitere Informationen:
www.mags.nrw/inklusionsscheck