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Klingende Grundrechte – Ausschreibung: Wer vertont Teile des Grundgesetzes?

Songcontest anlässlich des 75-jährigen Geburtstages unserer Verfassung

Der Landesmusikrat NRW ruft Musikerinnen und Musiker aus Nordrhein-Westfalen auf, Textteile des Grundgesetzes zu vertonen und einzuspielen. Wie klingt unsere Verfassung? Wie können wir den Geist unserer Grundrechte in Musik übersetzen? Singer/Songwriter können sie ebenso vortragen wie klassische Ensembles interpretieren und Clubmusiker tanzen. Alle musikalischen Genres und Besetzungen sind zugelassen. Das Werk sollte nicht länger als fünf Minuten dauern. Es geht nicht darum, bestehende Musiken zu verwenden, sondern neue zu schaffen. Und es geht um menschengemachte Stücke, nicht um Ergebnisse künstlicher Intelligenz.

Seit 75 Jahren bildet das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland das Fundament der deutschen Demokratie. Die Erfahrung mit dem "Dritten Reich" prägte die Debatten des Parlamentarischen Rates. Die Gefahren des Totalitarismus sollten für immer gebannt und die Fehler der Weimarer Verfassung vermieden werden.  So entstand eine Verfassung, die bis heute eine lebendige Demokratie schützt und von ihr geschützt wird. Nach der Ratifizierung wurde das Grundgesetz am 23. Mai 1949 in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet und trat am selben Tag in Kraft.

Zu den 19 Grundrechten am Anfang des Grundgesetzes gehören unter anderem der Schutz der Menschenwürde, die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Glaubensfreiheit. Niemand, auch keine Zweidrittelmehrheit des Parlaments, sollte diese Grundsätze aushebeln können. Nach dem Fall der Berliner Mauer und der Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990 wurde das Grundgesetz zur gesamtdeutschen Verfassung. Es bildet weiterhin die Grundlage der Demokratie in Deutschland und es gilt jeden Tag auf das Neue, den Text mit Leben zu erfüllen.

Das Ergebnis der Vertonung bitten wir als Video- oder Audiodatei (gerne mit Download-Link) bis zum 30. März 2024 an Grundgesetz@lmr-nrw.de einzusenden. Eine Fachjury wird die Einsendungen begutachten und fünf auswählen, die vor dem oder am 23. Mai (zwischenzeitlich festgelegt auf Mittwoch, den 22. Mai, 19 Uhr, im Haus der Bildung in Bonn, Mülheimer Platz 1) öffentlich aufgeführt werden und mit einer Anerkennung von 1.000 Euro gewürdigt werden. Zudem möchten wir diese Tracks zusammen mit Stellungnahmen einzelner Jurymitglieder als Podcast im Netz zur Verfügung stellen.

Die Präsentationsveranstaltung erfolgt in Kooperation mit dem Literaturhaus Bonn. Der Songcontest wird gefördert aus Mitteln des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft NRW. Wir freuen uns auf Ihre Einsendung!