Der Kulturförderbericht 2015 des Landes NRW ist erschienen. Der Bericht widmet sich in erster Linie den seinerzeitigen Vorbereitungen des Kulturförderplans, die maßgeblich ins Jahr 2015 fielen. Das Kulturfördergesetz, das der Landtag im Dezember 2014 verabschiedet hatte, sieht u.a. die Aufstellung von Kulturförderplänen als Beitrag zu Transparenz und Planungssicherheit vor und es sorgt für Mitwirkungsmöglichkeiten der Kulturschaffenden, der Städte und Gemeinden bei kulturpolitischen Entscheidungsprozessen. Der Kulturförderbericht informiert nun über die Konferenzen, Gespräche und Befragungen von 2015. Er skizziert zudem die Planschwerpunkte des Kulturförderplans.
In einem Zahlenteil referiert der Bericht die Förderungen sortiert nach Kultursparten. Er hält sich dabei nicht starr an die Gliederung des Landeshaushalts, sondern bündelt und differenziert die Positionen nach eigenen inhaltlichen Kriterien. Fünf Seiten bzw. gut 130 Ausgabepositionen gelten dabei dem Kapitel „Musikpflege und Musikerziehung“. Auf die von vorherigen Berichten gewohnte inhaltliche Darstellung der Förderung von Kultursparten verzichtet der Text.
Der Bericht steht im Broschürenservice des Landes zum Download zur Verfügung. <link https: broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de>broschueren.nordrheinwestfalendirekt.de
rvz