Koalitionsvertrag für die Bundesrepublik Deutschland
Stellungnahme des Landesmusikrats NRW
„Fortan bauen wir die Kulturstiftung des Bundes und den Bundeskulturfonds als Innovationstreiber aus und stärken Strukturen der Freien Szene und des Bündnisses der internationalen Produktionshäuser,“ hieß es zu Beginn der 20. Legislaturperiode, doch es folgte ein Auf und Ab, gerade für die freien Produktionshäuser. Nun heißt es im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode: „Wir sind Kultureinrichtungen, Freier Szene und Breitenkultur ein verlässlicher Partner […] Wir stabilisieren die Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes und aller acht Bundeskulturfonds,“ und dieses klare Bekenntnis sieht der Landesmusikrat NRW als überfällig an. Es wird der Infrastruktur des Kulturlebens guttun.
Die Stärkung der acht Bundeskulturfonds bezieht sich damit neben dem Musikfonds auch auf den Amateurmusikfonds, denn die Amateurmusik ist das Rückgrat des Musiklebens in Deutschland. Projektförderung und infrastrukturelle Maßnahmen, insbesondere eine Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements der Musizierenden, werden dringend benötigt und durch Mittel aus dem Amateurmusikfonds ermöglicht. Folglich heißt es im Vertrag: „Das ehrenamtliche Engagement, zum Beispiel Brauchtum, Amateurkultur und -musik, werden wir gezielt stärken.“ Die an verschiedenen Stellen des Vertrags genannten Maßnahmen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, des Vereinswesens und des Bürokratieabbaus sollten umgehend angegangen werden.
Der Landesmusikrat NRW begrüßt, dass die Koalitionäre Clubs und Livemusikspielstätten als Kulturorte anerkennen und die Baunutzungsverordnung und die TA Lärm an deren Bedürfnisse anpassen wollen. In der Tat sind Clubs und Livemusikspielstätten gerade in NRW Eckpfeiler der kulturellen Infrastruktur und sie benötigen positive Rahmenbedingungen.
Unter den Berufsgruppen des Kulturlebens sind die künstlerisch und schöpferisch Tätigen, d.h. die Urheberinnen und Urheber und die ausübenden Künstler:innen, durch die aktuellen Entwicklungen der internationalen digitalen Distribution und der generativen KI am stärksten herausgefordert. Es ist gut, dass sich die Koalitionäre zum Urheberrecht bekennen, doch die Aussage „Künstliche Intelligenz steigert die Möglichkeiten menschlicher Kreativität enorm“ ist sehr zweifelhaft. Eher setzt Künstliche Intelligenz menschliche Kreativität unter wirtschaftlichen Druck. Entscheidend ist, dass Schutz für Urheberinnen und Urheber überaus notwendig und in der Praxis durchsetzbar ist - und das auch international und gegenüber Konzernen etwa im Bereich generativer KI. Die Einrichtung eines Digitalministeriums begrüßen wir in diesem Zusammenhang ausdrücklich; das Digitale ist wie die Kultur nur als Querschnittsthema zu denken und handhaben. Es gibt nur wenige digitale Dienste, die ohne kulturelle Güter und Leistungen auskommen, daher muss die Expertise der Kulturschaffenden vom ersten Moment an eingebunden werden.
Die Parteien haben auch erkannt, dass u.a. Kultur einer der wichtigsten Haltefaktoren in ländlichen Räumen ist und gerade dort gefördert werden muss. „Deshalb führen wir 3842 Förderprogramme wie Aller.Land, „Kultur in ländlichen Räumen“ und BULE fort.“ Der Landesmusikrat NRW begrüßt alle Maßnahmen zur Stärkung der kulturellen Infrastruktur in den ländlichen Räumen ausdrücklich.
Düsseldorf, den 10. April 2025
Prof. Dr. Christine Siegert, Präsidentin des Landesmusikrats NRW