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Landesmusikrat schreibt Individuelle Förderung von musikalisch Kreativen im Ruhrgebiet 2016/17 aus

Die Individuelle Künstlerförderung im Ruhrgebiet ist eine neue Säule des Förderprogramms Kreativ.Quartiere Ruhr, die sich direkt an KünstlerInnen und Kreative richtet. Konzipiert wurde sie von ecce im Auftrag des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW. Das Förderprojekt wird zunächst nur in den Kommunen und Kreisen des Ruhrgebiets durchgeführt. Träger und Förderer prüfen die Option, es später auf ganz NRW auszudehnen.

Der Landesmusikrat NRW schreibt in diesem Rahmen die individuelle Förderung von musikalisch Kreativen für den Förderzeitraum 1. Dezember 2016 bis 28. Februar 2017 und für den Bereich des Ruhrgebiets aus. Das Projekt verfolgt das Ziel, musikalisch Kreative individuell im Arbeits- und Produktionsprozess zu unterstützen. Es beinhaltet Zuschüsse zu Arbeits- und Produktionskosten von musikalisch Kreativen, die auf Antrag und mittels eines Juryverfahrens zugebilligt werden.

Träger

Die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW. Die Durchführung und Abwicklung der Fördermaßnahme im Ruhrgebiet wurde dem Landesmusikrat NRW über ecce übertragen.

Antragsteller und Antragsvoraussetzungen

Antragsberechtigt sind professionelle musikalisch Kreative in den Kommunen und Kreisen des Ruhrgebiets als Einzelpersonen und Personengruppen (Ensembles, Bands etc.).

Der geförderte Arbeits- und Produktionsprozess soll den musikalisch Kreativen in seiner individuellen musikalischen bzw. künstlerischen Entwicklung erkennbar weiterbringen. Der Prozess ist auch dann förderfähig, wenn das Ergebnis in ein kulturwirtschaftliches Gesamtprojekt eingebracht wird, das den musikalisch Kreativen in seinem individuellen Werdegang stärkt. Der Prozess kann über den Förderzeitraum hinausgehen, doch muss ein für den Förderzeitraum klar abgegrenzter Kosten- und Finanzierungsplan vorgelegt werden.

Förderfähig sind Materialien des Arbeits- und Produktionsprozesses, Reisekosten, Miet- und Raumkosten, Mietkosten für Technik und Instrumente, Lizenzen für Software, Studiokosten, Honorare für Dienstleistungen gegenüber dem Antragssteller, sofern die Dienstleistungen für den Arbeits- und Produktionsprozess notwendig sind. Sie können auch musikalischer Natur sein.

Über den Förderzeitraum hinaus gehende Sachkosten, wie Miet- und Raumkosten, Mietkosten für Technik und Lizenzen für Software, sind nur förderfähig, wenn sie für den Arbeits- und Produktionsprozess erforderlich sind und wenn ihr anteiliger Betrag für den Förderzeitraum aus der Belegführung rechnerisch eindeutig abzuleiten ist.

Lebenshaltungskosten sind nicht förderfähig.

Anschaffungen sind nicht förderfähig, sofern die Mietkosten nicht höher liegen als die Anschaffungspreise.

Inhaltliche Vorgaben

Die geförderten Vorhaben müssen die Künstlerin bzw. den Künstler erkennbar weiterbringen und Impulse auf andere Künstlerinnen und Künstler ausstrahlen. Es gibt ansonsten keine inhaltlichen und stilistischen Vorgaben.

Antragsverfahren und Zuschüsse

Die Zuschüsse zu Arbeits- und Produktionskosten sind mit dem beiliegenden Antragsformular zu beantragen. Der beantragte Zuwendungsbetrag darf nicht unter 2.000,00 € liegen. Der Höchstförderbetrag ist mit 7.000,00 € festgesetzt. Das Einbringen von Eigenmitteln des Antragstellers in Höhe von mindestens 10 % der Gesamtkosten ist erforderlich, wobei Eintrittserlöse und Sponsoring nicht als Eigenmittel zählen.

Über die Auswahl der zu fördernden Projekte und die Höhe der Zuschüsse entscheidet eine Kommission, die aus fünf Experten für die musikalischen Genres der Gegenwart besteht.

Der Zuschuss erfolgt für alle oder für bestimmte Positionen des vorgelegten Kostenplans. Der Landesmusikrat teilt dem Antragsteller zunächst die beabsichtigte Höhe der Zuwendung schriftlich mit, worauf der Antragsteller gegebenenfalls einen aktualisierten Kostenplan vorlegt. Danach kann der Zuwendungsbescheid ausgestellt werden.

Der Antragsteller hat erkennbare Abweichungen vom Kosten- und Finanzierungsplan vor Beginn und während des Förderzeitraums mitzuteilen.

Der Verwendungsnachweis muss eine Auflistung aller tatsächlich entstandenen Kosten und Einnahmen sowie grundsätzlich alle Originalbelege und Zahlungsnachweise für den geförderten Bereich enthalten. Alle Belege der nicht geförderten Positionen müssen für eine mögliche weitergehende Prüfung aufbewahrt werden.

Leistungen der Geförderten

Musikalisch Kreative, denen eine Förderung gewährt wurde, verpflichten sich, bei den Ergebnissen der geförderten Arbeit bzw. Produktion auf die Förderung durch folgenden Wortlaut zu verweisen:

Gefördert vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW.

Zusätzlich sind die Logos des Landesmusikrats, von ecce und des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW auf allen Medien abzudrucken. Sollten die Plakate, Kataloge etc. mehrfarbig gedruckt sein, so ist auch das NRW-Signet farbig abzudrucken. Die Nicht-Beachtung kann zu Rückforderungen der Zuwendung führen.

Nach Durchführung sind dem Landesmusikrat jeweils ein Exemplar der im Zusammenhang mit der Arbeit bzw. der Produktion erstellten Werbemittel, Presseankündigungen und -berichte zuzusenden.

Antragsformular, Fristen und Kontakt

Ein Antragsformular steht unten zum Download bereit. Anträge für Projekte, die zwischen dem 4. Dezember 2016 und dem 28. Februar 2017 stattfinden, bitte bis zum 20. November 2016 an den:

Landesmusikrat NRW

Frau Eva Luise Roth

Klever Str. 23

40477 Düsseldorf

Tel. 0211 – 862064 -15

Email: e.l.roth@lmr-nrw.de