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„Lübecker Erklärung“ der Bundesverbände für öffentliche Musikschulen und Schulmusik

Mit der Verabschiedung der „Lübecker Erklärung“ ist am vergangenen Samstag, 12. Mai 2012, die Hauptarbeitstagung des Verbands deutscher Musikschulen zu Ende gegangen. Der Verband deutscher Musikschulen (VdM), der Verband deutscher Schulmusiker (VDS) und der Arbeitskreis für Schulmusik (AfS) erklären darin ihre gemeinsame Verantwortung für die musikalische Bildung in Deutschland. Ziel der Verbände ist es danach, „im 21. Jahrhundert den Stellenwert der Musikerziehung für die allgemeine Bildung und für eine humane Gesellschaft zu stärken.“ Dafür sollen Musikschulen und allgemein bildende Schulen zukünftig noch enger kooperieren. Die drei Verbände sind die Dachorganisationen für die öffentlichen Musikschulen und die Musiklehrer an den allgemein bildenden Schulen.

In ihrer „Lübecker Erklärung“ betonen die Verbände die große gesellschaftliche Bedeutung musikalischer Bildung. Diese trägt zu einer insgesamt positiven Persönlichkeitsbildung bei und ist darüber hinaus in der Lage, Menschen unterschiedlichster Herkunft zu verbinden und eine Verständigungsebene auch zwischen den Kulturen zu schaffen. Wichtig ist dabei auch und gerade das aktive Musizieren, also die Anregung junger Menschen, selbst ein Instrument zu spielen oder zu singen.

Die Verbände legen Wert auf eine erkennbare Profilierung ihrer Aufgabengebiete. Der Musikunterricht der allgemein bildenden Schule führt Kinder und Jugendliche an die Musik heran und sorgt für eine große Breite des musikalischen Blickwinkels. Die öffentliche Musikschule hat ein professionelles und hochwertiges Angebot für diejenigen, deren Neigung, Interesse und eventuell besondere Begabung ein aktives eigenes Musizieren wünschenswert machen.

Die „Lübecker Erklärung“ enthält Vorschläge konkreter Vereinbarungen der Partner über die Zusammenarbeit in den Kommunen vor Ort. Darüber hinaus herrscht Einigkeit über die Notwendigkeit eines gemeinsamen Engagements für die Belange der musikalischen Bildung auf politischer Ebene. Dabei geht es um einen ausreichenden und qualifizierten Musikunterricht an der Schule ebenso wie um die Finanzierung der öffentlichen Musikschulen.

Eine zentrale Forderung der Verbände bezieht sich auf die veränderten Rahmenbedingungen, die bildungspolitische Neuerungen wie G8 und Ganztagsschule mit sich gebracht haben: „Ausreichend Zeiten und Räume für den Musik-, den Instrumental- und Vokalunterricht sowie die Ensemblearbeit in Schulen und Musikschulen müssen auch zukünftig gewährleistet sein. Die musikalische Bildung darf unter diesen Entwicklungen nicht leiden“, so die Verbände von Musikschule und Schulmusik.

Künftig wollen alle drei Verbände turnusmäßig gemeinsam beraten, um ihren gemeinsamen Einsatz für die musikalische Bildung stetig zu intensivieren.

Die Lübecker Erklärung steht im Internet unter <link http: www.musikschulen.de medien doks vdm luebecker_erklaerung.pdf>www.musikschulen.de/medien/doks/vdm/Luebecker_Erklaerung.pdf  zum Abruf bereit.