Der Landesmusikrat NRW fordert von der Schulpolitik in NRW:
- dass Schule im Vormittags- und im Nachmittagsbereich Freiräume für die Entwicklung von musikalischer Begabung und für das Üben lässt, und
- dass Schule die Wertschätzung der musikalischen Arbeit von Begabten mit einer vereinfachten Anerkennung von Wettbewerbsleistungen als besondere Lernleistung in den Schulzeugnissen ausdrückt.
Veränderte Strukturen schulischer Bildung, zumal die Einführung der Ganztagsschule und des Abiturs nach acht Schuljahren, verengen den Raum von Kindern und Jugendlichen für die Entwicklung musikalischen Talents. Das Ausgreifen des schulischen Unterrichts im Tagesablauf minimiert die Zeiträume, in denen Kinder und Jugendliche gezielt an Stimme und Instrument gefördert und gefordert werden können. Und es minimiert die Phasen, in denen sie auf kreative Weise künstlerische Ausdrucksformen herausbilden können.
Auf Grund der hohen Zahl täglicher Pflichtstunden sind die Schüler nicht mehr motiviert oder vielfach nicht in der Lage, zusätzlich Zeit für Musik-Arbeitsgemeinschaften und für das Üben in der Schule zu verbringen – sofern es diese gibt. Auch erschwert die Zahl der Pflichtstunden es den Schulen, attraktive AG-Zeiten im Stundenplan einzurichten. Der verdichtete Schulalltag erschwert es den Schülern sehr, schulische und außerschulische musikalische Angebote wie Instrumental- und Vokalunterricht wahrzunehmen.
Seit einigen Jahren sind in fast allen Bereichen musikalischer Bildung negative Auswirkungen dieser Tendenzen spürbar. So stellt der anerkannt größte Jugendmusikwettbewerb in Deutschland „Jugend musiziert“ rückläufige Teilnehmerzahlen fest. Ein Wegbrechen der Spitze der Breitenarbeit zeichnet sich ab.
Die Schule muss Zeit für die Entwicklung von Begabung lassen und Freiräume strukturell vorsehen. Erforderlich ist die Einbindung von unterschiedlichen Formen des Vokal- und Instrumentalunterrichts. Das Üben ist für die Ausbildung musikalischen Talents unverzichtbar und muss seinen Platz in der Schule finden. Die Wertschätzung der musikalischen Arbeit von Begabten sollte sich zudem in der vereinfachten Anerkennung von Wettbewerbsleistungen als besondere Lernleistung in den Schulzeugnissen ausdrücken.
Das Spielen eines Instruments und die Ausbildung der Singstimme müssen in der allgemein bildenden Schule neu verankert werden.
Für das Präsidium des Landesmusikrats NRW
Prof. Dr. Werner Lohmann, Düsseldorf, 11. April 2014