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Musikfonds des Bundes: erste Förderrunde ist eröffnet (Antragsfrist: 30. April)

Auf Anregung der Staatsministerin für Kultur und Medien, Prof. Monika Grütters, ist durch sieben Verbände und Institutionen des Musiklebens in Deutschland im September 2016 der Förderfonds für Zeitgenössische Musik gegründet worden. Folgende Institutionen und Verbände gehören neben dem Deutschen Musikrat zu den Gründungsmitgliedern:

  • Deutsche Gesellschaft für Elektroakustische Musik
  • Deutscher Komponistenverband
  • Deutsche Tonkünstlerverband
  • Gesellschaft für Neue Musik
  • Initiative Musik
  • Union Deutscher Jazzmusiker

Mit dem Musikfonds sollen künftig herausragende Projekte der zeitgenössischen Musik mit einer Antragssumme von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Insgesamt stehen jährlich 1,1 Millionen Euro für den Fonds zur Verfügung.

Ziel ist es, die zeitgenössische Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität zu fördern. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds alle Bereiche, Schnittmengen und interdisziplinäre Ansätze von Neuer Musik, zeitgenössischer Moderne, Jazz, elektroakustischer Musik, freier Musik, improvisierter Musik, Echtzeitmusik, experimentellem Rock und Pop der Subkultur, radikale Strömungen von Elektro und Dance, Hardcore und Ensemble-Formationen aller Größen, Audio-Installationen oder Klangkunst an.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Antragstellerinnen und Antragsteller müssen im Bereich der professionellen Zeitgenössischen Musik tätig sein. Dies schließt die Einbeziehung von Laien bzw. Amateuren in geförderte Projekte nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen.

Förderfähig sind insbesondere: künstlerische Honorare in angemessener Höhe, projektbezogene Personalkosten, Reise- und Übernachtungskosten nach Maßgaben des Bundesreisekostengesetzes sowie Produktionskosten. Nicht förderfähig sind insbesondere: Benefizveranstaltungen, Anschaffungsmaßnahmen (z.B. Instrumente, elektronische Geräte, Mobiliar) sowie Stipendien. Dauerförderungen (regelmäßige oder institutionelle Förderungen) sind ausgeschlossen.

In Ausnahmefällen oder im Rahmen von Sonderprogrammen ist die Förderung von mehrjährigen Projekten möglich. In diesen Fällen ist die Förderung strikt auf einen Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren zu begrenzen, wobei die Förderung einen Betrag von 50.000 Euro p.a. nicht übersteigen darf.

Die Anträge für das Förderprogramm des Musikfonds sind jeweils zum 31. Januar, 30. April und 30. September einzureichen. Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Förderentscheidung (ca. zwei Monate nach Ende der Antragsfrist) noch nicht begonnen haben, d.h. keine Ausgaben dafür getätigt oder Verträge abgeschlossen haben.

Nun wurde die erste Förderrunde eröffnet: Antragsfrist ist der 30. April 2017. Im Juni 2017 wird das Kuratorium über die ersten Förderanträge entscheiden.

Die Fördergrundsätze, eine Übersicht der Förderregularien und das Antragsformular mit einem Formular des Finanzierungsplans sowie ein Merkblatt zur Antragstellung finden Sie auf der <link https: www.musikrat.de musikpolitik foerderfonds-fuer-zeitgenoessische-musik>Website des Deutschen Musikrats.