Es ist nicht leicht, Außenstehenden zu erklären, was ein Rundfunkrat ist und was seine Aufgaben sind – beziehungsweise was nicht zu seinen Aufgaben gehört. Der Auftritt des WDR-Rundfunkrats auf der WDR-Website bietet mittlerweile vier kleine Erklärfilme, die einen schnellen Überblick verschaffen: über die Aufsichtsgremien des WDR, über die Aufgaben und die Mitglieder des Rundfunkrats sowie über seine Ausschüsse.
Auch die nach den Sitzungen veröffentlichten Newsletter sind ausführlicher und für eine größere Öffentlichkeit lesbarer geworden. Darüber hinaus sind auf der Seite Stellungnahmen des Rundfunkrats, Kurzprotokolle der Sitzungen und Tätigkeitsberichte sowie weitere Dokumente zu den Grundlagen und aus der Arbeit des Rundfunkrats (auch zum Thema Programmbeschwerden und zum Dreistufentest-Verfahren) abrufbar:
wdr.de/unternehmen/rundfunkrat
Der Landesmusikrat NRW gehört zu den im WDR-Rundfunkrat vertretenen gesellschaftlichen Gruppen. Der Rundfunkrat vertritt als Aufsicht im WDR die Interessen der Allgemeinheit. Dafür setzen sich im 13. WDR-Rundfunkrat 55 ehrenamtliche Mitglieder ein, die gemäß WDR-Gesetz von gesellschaftlichen Gruppen und vom Landtag NRW entsandt sind.