Auch 2017 fördert der Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Kulturministeriums Laienmusikprojekte gemäß Ziffer 1-4 des Kriterienkatalogs. Antragsfrist ist der 31. Oktober 2016.
Die Ziffern im Einzelnen:
- Aufführungen und Konzerte (inklusiv mit dem Konzert zusammenhängender General- und Hauptproben) von musikalischen Modellversuchen und herausragenden Einzelmaßnahmen, Studien und Tagungen mit einem erkennbaren Alleinstellungsmerkmal (Einzel- oder Anschubförderung) von Verbänden oder Verbandsmitgliedern
- Aufführungen zeitgenössischer Musik mit dem Schwerpunkt nordrhein-westfälischer Komponisten und herausragende Projekte von freien Gruppen und Kirchenmusikvereinigungen
- Nachwuchsarbeit (Kinderprojekte) von freien Gruppen und Kirchenmusikvereinigungen
- Herausragende Projekte der Popularmusik
Kriterienkatalog und Antragsformular finden sich <link http: www.lmr-nrw.de foerderung>hier.
Weitere Informationen zur Förderung nach den Ziffern 1 und 3:
Sandra Hoch, Tel. 0211/862064-16, E-Mail: <link>s.hoch@lmr-nrw.de
Weitere Informationen zur Förderung nach den Ziffern 2 und 4:
Brigitte Ulrich, Tel. 0211/862064-13, E-Mail: <link>b.ulrich@lmr-nrw.de
Anträge für Projekte 2017 (der genaue Projektzeitraum kann noch nicht genau umrissen werden) bitte bis zum 31. Oktober 2016 an die Geschäftsstelle des Landesmusikrats NRW schicken:
Landesmusikrat NRW
Klever Str. 23
40477 Düsseldorf
Projekte zum Jahresbeginn 2017 können auf das Problem stoßen, dass der Landesmusikrat vom Land NRW noch nicht bezuschusst wurde.
Die Landesregierung fördert seit dem Jahr 2000 Laienmusikgruppen und herausragende Laienmusikprojekte aus Glücksspielzweckerträgen. Die Ziele dieser Förderung sind vor allem die Nachwuchsarbeit, verschiedene Übungsformen für alle Arten von Laienmusikensembles und die Unterstützung der Popularmusik in NRW. Damit wird es den Laienmusikern im Land ermöglicht, die Qualität ihres Musizierens zu verbessern und diese Qualität auch bei Konzerten unter Beweis zu stellen.