Auch 2018 wird der Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Kulturministeriums Laienmusikprojekte gemäß Ziffer 1-4 des Kriterienkatalogs fördern. Bitte vollständig ausgefüllte Antragsformulare (diese finden Sie ebenso wie den Kriterienkatalog auf unserer Internetseite unter "Förderung": <link foerderung>www.lmr-nrw.de/foerderung/) zusammen mit einer aussagefähigen Projektbeschreibung und einem detaillierten Kosten- und Finanzierungsplan per Post bis 31.10.2017 einreichen. Projektbeginn frühestens Februar/März 2018.
Die Ziffern im Einzelnen:
- Aufführungen und Konzerte (inklusiv mit dem Konzert zusammenhängender General- und Hauptproben) von musikalischen Modellversuchen und herausragenden Einzelmaßnahmen, Studien und Tagungen mit einem erkennbaren Alleinstellungsmerkmal (Einzel- oder Anschubförderung) von Verbänden oder Verbandsmitgliedern
- Aufführungen zeitgenössischer Musik mit dem Schwerpunkt nordrhein-westfälischer Komponisten und herausragende Projekte von freien Gruppen und Kirchenmusikvereinigungen
- Nachwuchsarbeit (Kinderprojekte) von freien Gruppen und Kirchenmusikvereinigungen
- Herausragende Projekte der Popularmusik
Weitere Informationen zur Förderung nach den Ziffern 1 und 3:
Anika Mittendorf, Tel. 0211/862064-17, E-Mail: <link>a.mittendorf@lmr-nrw.de
Weitere Informationen zur Förderung nach den Ziffern 2 und 4:
Brigitte Ulrich, Tel. 0211/862064-13, E-Mail: b.ulrich(at)lmr-nrw.de
Anträge an die Geschäftsstelle des Landesmusikrats NRW schicken:
Landesmusikrat NRW
Klever Str. 23
40477 Düsseldorf
Die Landesregierung fördert seit dem Jahr 2000 Laienmusikgruppen und herausragende Laienmusikprojekte aus Glücksspielzweckerträgen. Die Ziele dieser Förderung sind vor allem die Nachwuchsarbeit, verschiedene Übungsformen für alle Arten von Laienmusikensembles und die Unterstützung der Popularmusik in NRW. Damit wird es den Laienmusikern im Land ermöglicht, die Qualität ihres Musizierens zu verbessern und diese Qualität auch bei Konzerten unter Beweis zu stellen.