Bis zum 1. Oktober 2010 können für das nächste Jahr noch Anträge zur Projektförderung im Rahmen der Laienmusikförderung des Landes NRW über den Landesmusikrat gestellt werden. Antragsberechtigt sind Musikvereinigungen in kirchlicher Trägerschaft und verbandsfreie Laienmusikgruppen.
Gruppen, die Mitglieder in Verbänden sind und die Projekte zur Bildungsarbeit beabsichtigen, sollten diese Anträge zunächst an ihre Verbände richten, denen Landesmittel zur Förderung von Bildungsarbeit zur Verfügung stehen.
Förderschwerpunkte des Landesmusikrats sind die Nachwuchsförderung, die Aufführung von Werken zeitgenössischer Komponistinnen und Komponisten aus NRW, musikalische Vorhaben mit Modellcharakter und herausragende Popularmusikprojekte. Die Grundsätze der Förderung und Antragsformulare sind als PDF-Dateien unter <link servicedownloads laienmusikfoerderung>www.lmr-nrw.de/servicedownloads/laienmusikfoerderung/ eingestellt. Für Rückfragen stehen Brigitte Ulrich, Tel. 0211/862064-16, E-Mail: <link>b.ulrich@lmr-nrw.de und Sandra Heidbrink, Ulrich, Tel. 0211/862064-13, E-Mail: <link>s.heidbrink@lmr-nrw.de gerne zur Verfügung.