Das NRW Landesbüro Freie Kultur fördert auch 2015 wieder Projekte der Freien Darstellenden Künste NRW. Dafür werden dem Landesbüro 100.000 Euro vom Ministerium für Familie, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zur Verfügung gestellt.
Kulturelle Initiativen, Vereine oder Einzelpersonen der professionellen Freien Darstellenden Szene, die ihren Wohnsitz und Wirkungskreis in Nordrhein-Westfalen haben, können Förderanträge stellen. Der Förderschwerpunkt liegt auf Projekten, die Aufführungscharakter besitzen, ohne formelle Einschränkungen. Interdisziplinäre, genre- und spartenübergeifende Vorhaben sind ausdrücklich erwünscht.
Das Antragsformular und die Vorlage für den Kosten- und Finanzierungsplan, die Vergaberichtlinien und weitere Hinweise und Hilfen stehen auf der Website des Landesbüros in der Rubrik „Projektförderung“ zum Download bereit: www.nrw-landesbuero-kultur.de/index.php
Anträge sind ausschließlich auf den Antragsunterlagen zulässig.
Die Einreichungsfrist (für Projekte, die im Jahr 2015 stattfinden) ist:
Samstag, der 15. November 2014 (der Poststempel zählt)
Die Ausschreibung geschieht unter Vorbehalt der Zuwendung durch das Land.