Am 9. September trafen in der Forschungsstelle für Medienrecht der FH Köln Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe, Vertreter von Musikverbänden, Medienjuristen und Vertreter der GEMA aufeinander, um sich über die rechtlichen Bedingungen der Musiknutzung in der Jugendmedienarbeit auszutauschen. Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe, die etwa mit ihren Schützlingen Dokumentarfilme über ihren Stadtteil drehen und dabei Pophits einspielen, mit denen sich die Jugendlichen identifizieren, stehen der Rechtslage oft ratlos gegenüber. Eine Fülle von rechtlichen Ansprüchen muss erfüllt werden, zumal dann, wenn jener Film auf Youtube oder eine andere Online-Plattform gelangt.
Es war das Anliegen von Landesmusikrat NRW, LAG Lokale Medienarbeit und Forschungsstelle für Medienrecht der Fachhochschule Köln, Informationen zu bündeln, wie man die Musiknutzung rechtssicher gestalten kann, aber auch die Probleme zu verstehen und zu vermitteln, die in der Jugendmedienarbeit bei Projekten entstehen. Die GEMA, der VUT West und der Verband mediamusic standen als Partner zur Seite, Matthias Hornschuh (mediamusic und Landesmusikrat NRW) trug die Hauptlast der Organisationsarbeit.
Die Juristen Prof. Dr. Rolf Schwartmann und Dr. Christian Henner-Hentsch sowie die GEMA-Vertreter Michael Duderstädt aus Berlin und Marc-André Höper aus Dortmund erklärten die Rechtslage und konnten dabei keine Konzessionen an eine besondere Aufgabe der Jugendhilfeeinrichtungen im Sinne des Gemeinwohls anbieten. Moderator Werner Wittersheim (WDR3) bahnte kunstvoll Pfade von Position zu Position, doch der Ausgleich fiel schwer.
Einige Diskutierende forderten, die GEMA mögen den Einrichtungen mit Pauschalen entgegenkommen. Pauschalen aber führen zu Ungerechtigkeiten, erläuterten die Juristen, und zumindest die GEMA muss ständig auf dem Grat zwischen den Erwartungen der Musiknutzer und ihren Mitgliederverpflichtungen balancieren. Viele Kreative können von ihrer Arbeit nur durch Lizenzierung leben, belegte Matthias Hornschuh in einem Vortrag, und sind auf Verwertungsgesellschaften angewiesen. Wie sehr das die Arbeit der Kinder- und Jugendhilfe hemmen kann, erläuterten Christine Ketzer und Harald Richter von der LAG Lokale Medienarbeit. Eine Clearing-Stelle auf Landesebene wäre hilfreich, jedenfalls beabsichtigt ist eine Fortsetzung der Gespräche.
rvz
Foto: Harald Richter und Christine Ketzer von der LAG Lokale Medienarbeit und Matthias Hornschuh vom Landesmusikrat NRW sprechen am 09.09.15 in der Fachhochschule Köln über rechtliche Probleme von Musiknutzung. Foto: LMR NRW