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Spielstättenprogrammprämie des Landes NRW

Die Kulturabteilung der Staatskanzlei NRW und der Landesmusikrat NRW ver­geben im Januar 2010 erstmalig Prämien für herausragende Programme von Spielstätten des Jazz und des avancierten Pop/Rock. Staatskanzlei und Lan­des­musikrat würdigen damit die herausragende Rolle, die Spielstätten als Foren der musikalischen Begegnung und Innovation für das Musikleben in NRW spie­len.

Ziel der Spielstättenprogrammprämie ist es, Foren für qualitativ vielverspre­chen­de Nachwuchskünstler und regionale Bands zu stützen und ihre Programme bekannt zu machen. Spielstätten, die sich in NRW für solche Künstler engagie­ren, können für ihr Programm mit einer Prämie ausgezeichnet werden.

Die Prämie beträgt einheitlich 5.000 Euro für ein herausragendes Programm einer Spielzeit. Sie kann – je nach Qualität der eingereichten Programme – mehrfach vergeben werden. Eine pro Spielzeit einmalig vergebene Sonderprä­mie für das beste Programm des Landes kann 10.000 Euro betragen.

Antragsberechtigt sind Spielstätten, die sich für Jazz, Improvisierte Musik und/oder avancierte Pop/Rock-Musik engagieren, dabei Nachwuchskünstlern und regionalen Bands ein Forum bieten und die Personalkosten der bei ihnen eingesetzten Kräfte selbst tragen (Technik von Ton und Licht, Programmpla­nung, Geschäftsführung).

Als Nachwuchskünstler gelten Musikergruppen, die nicht mehr als zwei profes­sionell aufgenommene CDs, von denen keine Goldstatus erreicht haben darf, veröffentlicht haben. Regionale Bands sind in einer bestimmten Stadt oder Region verwurzelt, spielen dort regelmäßig, ihr Wirkungs­kreis ist jedoch nicht wesentlich über die Region hinaus erkennbar.

Die Anträge auf Prämierung herausragender Programme in der Spielzeit 2009/2010 können bis zum 22. Dezember 2009 beim Landesmusikrat NRW einge­reicht werden (Spielpläne auf Papier und Datenträger). Im Antrag muss erläutert werden, auf welche Segmente des Spielplans sich der Prämienantrag bezieht und inwiefern hier Nachwuchskünstler und regionale Bands besonders gefördert wurden. Der Antragsteller muss zudem darlegen, ob die Spielstätte von anderer Seite Mietzuschüsse oder -nachlässe, Zuschüsse für die Kosten der Geschäfts­führung, eine Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, Sponsoring für einzelne Veranstaltungen oder Reihen oder zinsverbilligte Darlehen erhält.

Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury beurteilt. Die Auszahlung der Prämien soll im Januar 2010 erfol­gen.

Zum Antragsformular: www.lmr-nrw.de/servicedownloads/populaere-musik/