Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 13. Oktober den Referentenentwurf zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts veröffentlicht. Es handelt sich um die größte Urheberrechts-Reform seit zwei Jahrzehnten, die zugleich dazu dient, das Urheberrecht an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes in der Europäischen Union anzupassen.
Für Urheber und Urheberinnen, Künstlerinnen und Künstler hat diese Anpassung existenzielle Bedeutung, sahen sie sich in den vergangenen Jahren doch zunehmend durch international tätige Internetplattformen von den Erlösen ihrer Arbeit abgeschnitten. In dieser Situation gab eine neue Richtlinie der Europäischen Union Hoffnung, die nun in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Das daraufhin entstandene Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums für ein Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts hat der Landesmusikrat NRW erfreut begrüßt. Insbesondere schätzten wir die praxisnahen Vorschläge und den Beitrag zu einer Versachlichung der Debatte. Manche Konkretisierung konnte man da noch allenfalls erraten.
Nun liegt der Referentenentwurf vor und führt bei den Urheberinnen und Urhebern sowie ausübenden Künstlerinnen und Künstlern zu deutlicher Kritik. Der Landesmusikrat NRW fordert eine gründliche Überarbeitung des Referentenentwurfs zugunsten der ausübenden Künstlerinnen und Künstler, Urheberinnen und Urheber wie auch ihrer Verwerterinnen und Verwerter sowie eine engere Orientierung an den Absichten der Richtlinie der Europäischen Union.
Die detaillierte Stellungnahme finden Sie im Anhang.
(Pressemitteilung des Landesmusikrats NRW vom 6.11.2020)