Die gesellschaftliche Akzeptanz geltender urheberrechtlicher Bestimmungen und Regelungen scheint im Umbruch zu sein; Wertmaßstäbe verschieben sich bzw. werden neu ausgehandelt. Man kann diesen anhaltenden Prozess als „kulturellen Wandel“ beschreiben. Dessen derzeitige Debatte ist geprägt von einer unzulässigen Vereinfachung in der Darstellung urheberrechtlicher Zusammenhänge, Erlösmodelle und Verwertungsketten.
Das Urheberrecht ist kein Popmusik- oder Singer/Songwriter-Recht, sondern muss seinem Anspruch nach jedem Aspekt der Schöpfung, Verwertung und Nutzung kulturellen Schaffens gerecht werden – unabhängig von ästhetischen, kulturellen, demografischen oder technischen Standpunkten einzelner Betroffener oder Beobachter.
Der Landesmusikrat NRW setzt sich mit einem Positionspapier für das professionelle kulturelle Schaffen ein und spricht sich gegen unangemessene Vereinfachungen in der Debatte um Urheberrecht und Digitalisierung aus. Denn die bei weitem überwiegende Zahl der professionell arbeitenden musikalischen Urheber lehnt es ab, dass ihr Schaffen im Internet ohne Rückfrage beim Urheber verwertet wird, nur weil die Technik es möglich macht.
Der musikalische Urheber muss entscheiden können, ob er das, was er erschaffen hat, im Internet frei oder gegen eine Vergütung zur Verfügung stellt. Ebenso muss es jedem Urheber freistehen zu entscheiden, ob und in welchem Umfang er Dritte mit der Auswertung seines Werks beauftragt. Die rein technische Möglichkeit eines Mediennutzers, geistiges Eigentum anderer zu nutzen, rechtfertigt nicht die Einschränkung des Urheberpersönlichkeitsrechts.
Die Arbeitsgemeinschaft „Musik in Beruf, Medien und Wirtschaft“ im Landesmusikrat NRW hat elf Thesen zu dieser Debatte entwickelt und ausgeführt, die vom Präsidium des Landesmusikrats im April 2012 verabschiedet wurden.
Das Positionspapier kann als pdf-Datei (rechts) heruntergeladen werden.